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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: Hitler und Hakenkreuz am Bein

An seinem 21. Geburtstag musste ein mehrfach und auch einschlägig vorbestrafter Flachgauer vor ein Jugendgeschworenengericht in Salzburg. Die Anklage warf ihm NS-Wiederbetätigung vor. Das Urteil war kein Geburtstagsgeschenk.

21. März 2012

Der Angeklagte hatte im Vorjahr am 13. Juli einem Verein geholfen, Geld für missbrauchte Kinder sowie für Umwelt- und Tierschutz zu sammeln [Anmerkung der Red.: welcher Spendenverein?]. Dabei kam es zu verbalen Auseinandersetzungen mit Passanten, als diese sahen, dass der Spendensammler auf seinen Beinen ein Hakenkreuz- und ein Hitlerporträt-Tattoo trug. Die Debatten kreisten um den Holocaust und die Existenz von Konzentrationslagern. „Die haben mich provoziert, ich wurde zornig“, rechtfertigte sich der Angeklagte vor Gericht. Offensichtlich kam es zu einer Anzeige, denn bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fand die Polizei 24.000 einschlägige Musikdateien, CDs und Videos.

Dem Gericht präsentierte sich der Angeklagte als voll geständig, bezeichnete die Nazi-Ideologie als „Schwachsinn“ und Ausländer, die er während seiner Haft (wegen anderer Delikte) kennengelernt hatte, als „teilweise besser wie die unseren“. In die Neonazi-Szene war er nach eigener Darstellung bereits mit zwölf Jahren geraten, als ihn eine Gruppe älterer Neonazis „aufnahm“. In dieser Gruppe fühlte er sich „akzeptiert und integriert“, erklärte er den Geschworenen.

Sein Verteidiger hat ihn anscheinend mit seriöser Literatur über den Nazi-Terror in der Haftzelle versorgt: „Jetzt weiß ich, was im KZ wirklich passiert ist; und dass das Neonazi-Gerede in der Gruppe, bei der ich war, Schwachsinn ist“. (Salzburger Nachrichten, 21.3.2012) Im Mai sei ein Termin bei einem Tätowierer geplant, um die Nazi-Symbole zu überpinseln.

Das Urteil für den fünfmal (auch einschlägig) vorbestraften Arbeiter: 24 Monate teilbedingt (davon 6 Monate unbedingt) und die Weisung, ein KZ zu besuchen sowie einen Bericht darüber zu schreiben.

Quellen: APA (20.3.2012), Salzburger Nachrichten, 21.3.2012 und Standard.at

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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