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WATV: Verdammt viel Zoff um das, was man dort Ehre nennt

Sel­ten erhält man die Gele­gen­heit, einer deutsch­na­tio­na­len Kor­po­ra­ti­on durch das Schlüs­sel­loch bei einem hef­ti­gen inter­nen Streit zuzu­schau­en. Für mich war das am 14.6. beim Bezirks­ge­richt Wien Inne­re Stadt der Fall, wo (Ex-)Mitglieder des Wie­ner Aka­de­mi­schen Turn­ver­eins (WATV) um ihre Vor­stel­lung von Ehre und die Stra­fen bei Ehr­ver­let­zung strit­ten. Ein ver­stö­ren­des und skur­ri­les Schau­spiel! Ein Bericht von Karl Öllinger.

17. Juni 2024
Website WATV 2017
Website WATV 2017

Begon­nen hat für mich die Vor­stel­lung schon auf dem Weg zum Bezirks­ge­richt. Ich stei­ge aus der U 3 bei der Sta­ti­on Land­stra­ße. Vor mir ein Herr, der etwas älter ist als ich, mit Akten­kof­fer. Ich bin mir fast sicher: Den wer­de ich bei der Ver­hand­lung wie­der tref­fen. So war es auch. „Fidel“, das ist sein Ver­bin­dungs­na­me, ist der Klä­ger, der den WATV auf Anfech­tung und Nich­tig­keit von Ver­eins­be­schlüs­sen klagt. Es geht um Beschlüs­se zum Aus­schluss von zwei Mit­glie­dern, einer davon ist „Fidel“ selbst.

Wie­ner Aka­de­mi­scher Turn­ver­ein (WATV)

Der WATV ist ein Mit­glieds­bund des nicht­far­ben­tra­gen­den (deut­schen) Dach­ver­bands Aka­de­mi­scher Turn­bund (ATB). Mit mehr als 100 Mit­glie­dern ist der WATV, der auch Mit­glied des stark deutsch­na­tio­nal gepräg­ten Wie­ner Kor­po­ra­ti­ons­rin­ges (WKR) ist, eine der grö­ße­ren Kor­po­ra­tio­nen in Öster­reich. Im deutsch­na­tio­na­len Spek­trum der öster­rei­chi­schen Kor­po­ra­tio­nen stellt der WATV als nicht­schla­gen­de Ver­bin­dung eine Aus­nah­me dar. Als Turn­or­ga­ni­sa­ti­on ist der WATV im eben­falls deutsch­na­tio­na­len Öster­rei­chi­schen Tur­ner­bund (ÖTB)organisiert.

Da gleich eine wich­ti­ge Erläu­te­rung: Ich wer­de kei­ne Klar­na­men nen­nen, höchs­tens die Ver­bin­dungs­na­men. Es gehört zum eli­tä­ren Selbst­ver­ständ­nis von Kor­po­ra­tio­nen, sich vom All­täg­li­chen dadurch abzu­he­ben, indem sie ihren Mit­glie­dern Cou­leur­na­men geben. Beim WATV sind das Namen wie Fili­us, Hark, Prall, Eggi, Bla­si, Lum­pi, Brunfti, Schei­tel, Schütt oder Gicht. Das Eli­tä­re setzt sich dann fort bis hin zu dem auf­ge­bla­se­nen Ehr­be­griff und den Ehren­ge­rich­ten. Hin­ter der auf­ge­bla­se­nen Ehre und deren angeb­li­cher Ver­let­zung ste­hen schwer­wie­gen­de Vor­wür­fe, die wir aktu­ell in ihrer Dimen­si­on nicht ein­schät­zen können.

Der Aus­lö­ser

Das Aus­tritts­schrei­ben von Nin­jo vom 28.5.20 liegt uns vor. In ihm wird detail­liert geschil­dert, wie ein ande­rer Alter Herr (Stach­a­now) die Mehr­heits­an­tei­le von Nin­jos Unter­neh­men über­nimmt und in der Fol­ge den Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter, Frau und Toch­ter von Nin­jo, ziem­lich unele­gant aus dem Unter­neh­mer hin­aus­drängt. Auch wei­te­re sehr hef­ti­ge Ver­feh­lun­gen von Stach­a­now und gericht­li­che Ent­schei­dun­gen dazu wer­den ange­führt. Ein expli­zi­ter Ver­dacht oder Vor­wurf einer straf­recht­li­chen Ver­feh­lung wird nicht for­mu­liert. Ein­mal heißt es: „Die­se Vor­gangs­wei­se des (…) kann man straf­recht­lich ein­deu­tig zuord­nen.“ Ist das schon eine Ver­leum­dung, wie das Vor­stand und Ehren­ge­richt behaup­ten? Nin­jo wird auch vor­ge­wor­fen, sei­ne – anschei­nend erfolg­lo­se – straf­recht­li­che Anzei­ge gegen Stach­a­now ver­schwie­gen zu haben.

In den rund fünf Stun­den Ver­hand­lung, die ich beob­ach­ten durf­te, ging es um nichts ande­res als die Fra­ge, ob ein Mit­glied des WATV die Ehre eines ande­ren Mit­glieds beschä­digt habe und des­halb zu Recht oder zu Unrecht „cum infa­mia“ („c.i.“) also mit Schimpf und Schan­de, aus­ge­schlos­sen wor­den sei. Weil „Fidel“ die Vor­gangs­wei­se bei die­sem Aus­schluss für nicht rechts­kon­form hielt, bemüh­te er zunächst die ver­bands­in­ter­nen Instan­zen und wur­de schließ­lich sel­ber aus­ge­schlos­sen – ohne den Zusatz „cum infamia“.

Bei den bei­den Aus­ge­schlos­se­nen han­del­te es sich um „Alte Her­ren“, die bis zu den Vor­fäl­len, die zu ihrem Aus­schluss führ­ten, als „ange­se­hens­te Mit­glie­der“ des WATV geführt wur­den, Nicht zuletzt, weil bei­de über vie­le Jahr­zehn­te Mit­glied­schaft am Buckel hatten.

Was also war gesche­hen? Der mitt­ler­wei­le 89-jäh­ri­ge Alte Herr Nin­jo, der nach 70 Jah­ren Mit­glied­schaft aus dem Ver­ein „cum infa­mia“ ver­jagt wur­de, hat­te im Jahr 2020 die Mit­glie­der auf pos­ta­li­schem Weg mit Schil­de­run­gen über sehr hef­ti­ge Machen­schaf­ten eines ande­ren Alten Her­ren des WATV ver­sorgt (sie­he „Der Aus­lö­ser“) und in sei­nem Schrei­ben, das er aus­drück­lich als Aus­tritts­schrei­ben titu­lier­te, auch begrün­det, war­um er seit acht Jah­ren jeden Kon­takt mit die­sem „Bun­des­bru­der“, Cou­leur­na­me Stach­a­now (und des­sen Vater, der auch Bun­des­bru­der ist), vermeide.

Sein Aus­tritts­schrei­ben vom 28. Mai 2020 endet damit, mit „Men­schen sol­chen cha­rak­ter­li­chen Zuschnitts“ (er meint Vater und Sohn) nicht mehr zusam­men­tref­fen zu wol­len und des­halb die­se „unum­gäng­li­che Ent­schei­dung“ zum Aus­tritt, die ihm sehr schwer gefal­len sei, getrof­fen habe.

Aus­ge­tre­ten ist Nin­jo im Mai 2020, mit dem Zusatz „cum infa­mia“ aus­ge­schlos­sen wur­de er erst im Jän­ner 2021 – nach sechs Sit­zun­gen eines Ehren­ge­richts (eine Beru­fung gegen einen Spruch des Ehren­ge­richts ist übri­gens nicht mög­lich). Wie geht das denn? Einer, der aus­ge­tre­ten ist, wird ein gutes hal­bes Jahr spä­ter durch ein „Ehren­ge­richt“ mit Schimpf und Schan­de ausgeschlossen?

Höchst angesehen, aber kriminell?

Das ver­such­te der Vor­sit­zen­de des Ehren­ge­richts, der Alte Herr mit dem Cou­leur­na­men Gicht, dem Gericht zu erklä­ren. Nach dem Aus­tritt von Nin­jo gab es noch so etwas wie Ver­gleichs­ge­sprä­che. Die schei­ter­ten aber, wor­auf der WATV ein Ehren­ge­richt ein­rich­te­te, das Stach­a­now bean­tragt hat. Weil der Aus­ge­tre­te­ne kla­rer­wei­se die Mit­wir­kung ver­wei­ger­te, wur­de „für ihn“ ersatz­wei­se ein Ver­tre­ter benannt, sprich: Das Ehren­ge­richt setz­te sich aus drei Per­so­nen zusam­men, die alle­samt dem Aus­ge­tre­te­nen nicht wirk­lich freund­lich geson­nen waren.

Das wur­de auch durch die Aus­sa­gen von Gicht bestä­tigt, der den 89-jäh­ri­gen Nin­jo kon­se­quent und wie­der­holt einen Kri­mi­nel­len nann­te. Gicht selbst ist schon über 50 Jah­re Mit­glied bei dem Ver­ein, war auch befreun­det mit Nin­jo, den er als „eines der ange­se­hens­ten Mit­glie­der“ bezeich­ne­te. Das Ehren­ge­richt, dem er vor­stand, prüf­te – nach sei­nen Aus­sa­gen – übri­gens nur, ob der ange­grif­fe­ne Stach­a­now und des­sen Vater in ihrer Ehre ver­letzt wor­den seien.

Jetzt bin ich sicher eines nicht: ein Ver­tei­di­ger irgend­ei­nes der Kor­po­rier­ten, die sich da gegen­sei­tig die Ehre um ihre Ohren gehaut haben, aber: Wie krank ist das denn, wenn ein Ver­ein einem sei­ner angeb­lich ver­dien­tes­ten Mit­glie­der nach 70 Jah­ren Mit­glied­schaft den Stem­pel „mit Schimpf und Schan­de“ nach­träg­lich aufs Haupt drückt? Nach­dem der selbst die Kon­se­quenz gezo­gen hat und aus­ge­tre­ten ist?

Auftritt Fidel

Mit Nin­jos Aus­schluss c.i. begann aber die kor­po­rier­te Tra­gö­die erst so rich­tig. Der Bun­des­bru­der Fidel hat mitt­ler­wei­le auch schon 60 Jah­re Mit­glied­schaft beim WATV auf dem Buckel. Was ihn im Detail an der Vor­gangs­wei­se sei­nes Ver­eins, dem er lebens­lan­ge Treue ver­spro­chen hat, so empört hat, weiß ich nicht: Es waren jeden­falls fünf Schieds­ge­rich­te, die er nach dem Aus­schluss Nin­jos damit befasst hat. Mit sei­nem Unmut über die Vor­gangs­wei­se des Ver­eins und den Aus­schluss war Fidel nicht allein. Wie aus den Aus­sa­gen ande­rer Zeu­gen her­vor­ging, haben 25 bis 28 Mit­glie­der in der Fol­ge den Ver­ein ver­las­sen, aber kei­ner war so stur oder kon­se­quent wie Fidel.

Der WATV ver­such­te zwi­schen­zeit­lich mit einer Rüge, das unbe­que­me Mit­glied ruhig zu stel­len. Fidel hat­te näm­lich nach Ansicht des Ver­eins gegen § 72 der Haus­ord­nung ver­sto­ßen, der fest­legt, dass jeder wei­te­re gesell­schaft­li­che Ver­kehr der Ver­eins­mit­glie­der mit einem c.i. ‑Aus­ge­schlos­se­nen nicht statt­haft ist. Fidel hat­te doch tat­säch­lich an einem Mee­ting von Nin­jo mit Aus­ge­tre­te­nen teil­ge­nom­men, ja sich mög­li­cher­wei­se sogar sel­ber ein­ge­la­den dazu. Skan­dal! Rüge!

Die Hier­ar­chie der Strafen

Die Haus­ord­nung des WATV legt auch das Instru­men­ta­ri­um von Stra­fen in hier­ar­chi­scher Abfol­ge fest. Stu­fe 1: die Auf­er­le­gung zusätz­li­cher Pflichten
Stu­fe 2: die Rüge
Stu­fe 3: der Rüffel
Stu­fe 4: der Rüf­fel mit Andro­hung des Ausschlusses
Stu­fe 5: der Ausschluss
Stu­fe 6: der dau­er­haf­te Aus­schluss mit c.i. (cum infa­mia – „Mit Schimpf und Schande“)

Was bedeu­tet c.i.?

Was die­ser § 72 im Detail bedeu­tet, ver­such­te die Rich­te­rin zu ergrün­den. Die Inter­pre­ta­tio­nen der Zeu­gen erbrach­ten zwar skur­ri­le Ergeb­nis­se, aber kei­ne Klar­heit. So ist zwar noch „statt­haft“, einen c.i.-Ausgeschlossenen, wenn man ihn denn zufäl­lig auf der Stra­ße tref­fen soll­te, zu grü­ßen. Auch eini­ge belang­lo­se Wor­te zu wech­seln, soll­te nach Ansicht von Gicht noch mög­lich sein, aber wenn man den Ver­fem­ten etwa zu einem Geburts­tags­fest ein­la­den möch­te, soll­te man vor­her aus dem Ver­ein aus­tre­ten. Stach­a­now wie­der­um führ­te aus – offen­sicht­lich, um sei­ne groß­zü­gi­ge Ein­stel­lung her­vor­zu­keh­ren –, dass er mit Nin­jo noch über einen ande­ren Ver­ein ver­bun­den sei, wo er selbst stell­ver­tre­ten­der Obmann ist und der Nin­jo als Altob­mann noch Mit­glied sei. Ob sie in die­sem Ver­ein ein­an­der grü­ßen oder nur stumm zuni­cken, ob bei einer Wort­mel­dung des einen der ande­re noch ant­wor­ten darf, das blieb lei­der unge­klärt vor Gericht.

Manch­mal muss­ten bei sol­chen Erläu­te­run­gen der Zeu­gen selbst die ande­ren Zuhö­rer (alle­samt Kor­po­rier­te des WATV) neben mir den Kopf schüt­teln oder lei­se auf­stöh­nen. Bei die­ser Gele­gen­heit muss ich auch anmer­ken, dass der Ver­hand­lungs­tag, an dem ich anwe­send war, nicht der ers­te war. Viel­leicht hat der vor­an­ge­gan­ge­ne mehr Klar­heit gebracht – ich glaub’s aller­dings nicht.

Fidel war jeden­falls mit der Behand­lung sei­ner bei den Schieds­ge­rich­ten ein­ge­brach­ten Beschwer­den nicht ein­ver­stan­den und ver­fass­te im Novem­ber 22 ein Schrei­ben an die Ver­eins­mit­glie­der „Jetzt rede ich Frak­tur“, in dem er anschei­nend eine Frist für die posi­ti­ve Erle­di­gung sei­ner Anlie­gen setz­te, andern­falls er ein Gericht bemü­hen wür­de. Einen Monat spä­ter, nach Ablauf der Frist, folg­te dann Teil 2, in dem er noch ein­mal den Arti­kel 8 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gegen den § 72 der Haus­ord­nung in Stel­lung brachte.

„Fremdkörper“ Fidel wird entfernt

Das war’s dann auch für Fidel. Vor­geb­lich, weil er aus einem ver­trau­li­chen Schrei­ben des Vor­stands an das Ehren­ge­richt zitiert hat­te, wur­de Fidel, „ein Fremd­kör­per im Bund“ (Zeu­gen­aus­sa­ge des Obmanns der Alten Her­ren des WATV) nach 60 Jah­ren Mit­glied­schaft 2023 aus­ge­schlos­sen – und damit war dann Ruhe in der Hütte.

Ein wei­te­rer gewich­ti­ger Zeu­ge aus dem Vor­stand des WATV, der dama­li­ge Obmann (Seni­or) in den kri­ti­schen Jah­ren, lis­te­te dann auf, wie ver­hee­rend der Per­so­nal- und Res­sour­cen­ein­satz des WATV bei den bei­den Aus­schlüs­sen gewe­sen sei: 264 Per­so­nen­ta­ge zu acht Stun­den muss­ten von den Ver­eins­ver­ant­wort­li­chen auf­ge­wen­det wer­den, um die Ehre von Stach­a­now gegen den angeb­lich kri­mi­nel­len 89-Jäh­ri­gen Nin­jo zu ver­tei­di­gen. 2.300 Mails wur­den in die­ser Cau­sa aus­ge­tauscht, in der Cau­sa Fidel waren es dann wei­te­re 1.015 Mails und 152 Per­so­nen­ta­ge. Nicht zu ver­ges­sen: 17.700 Euro bezahl­te der Vor­stand, um mit Gut­ach­ten sein Han­deln zu rechtfertigen.

Fazit

Fast 30 Mit­glie­der ver­lie­ßen den Ver­ein, des­sen Obleu­te (Senio­ren) einen star­ken Ver­schleiß in den letz­ten Jah­ren auf­wie­sen. Zwei der ältes­ten Bun­des­brü­der wur­den aus­ge­schlos­sen, einer davon mit dem Feme­s­pruch cum infa­mia. Eine ange­grif­fe­ne „Ehre“ wur­de dadurch angeb­lich repariert

Es ist eine ana­chro­nis­ti­sche Son­der­ge­richts­bar­keit, die übri­gens in Varia­tio­nen auch für Bur­schen­schaf­ten und Corps gilt und star­ke Ähn­lich­kei­ten mit der der Katho­li­schen Kir­che auf­weist. Und die beschäf­tig­te dann auch noch etli­che Stun­den ein Bezirks­ge­richt mit der Fra­ge, ob das alles rech­tens ist.

Das Urteil ergeht schriftlich.

➡️ rechtsaußen.berlin (apa­biz): Frag­wür­di­ges Jahn-Geden­ken mit deutsch­na­tio­na­lem Einschlag

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