Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen sind von der Notwendigkeit getragen, dass insbesondere sich antifaschistisch verstehende Gruppen und Personen von der Übernahme der deutschen (verfassungsschützerischen) Begrifflichkeit wieder abrücken mögen. Statt dieser formalen Begrifflichkeit, nach welcher Rechtsextremismus durch Gewalt und die Ablehnung der liberalen Parteiendemokratie bestimmt ist, wäre ein Zurück zur inhaltlichen Definition von Willibald I. Holzer (1993) anzustreben. Diese steht auch im Einklang mit der österreichischen Verfassung, die nur das NS-Verbot (und eben keinen „Anti-Extremismus“) kennt. So steht in Österreich nur der Neonazismus (als radikalisierter Rechtsextremismus, verbunden mit Gewalttätigkeit und NS-Apologie) unter Strafandrohung, der Rechtsextremismus ist wenn, dann nur als legales Vorfeld Gegenstand verfassungsschützerischer Tätigkeit. Damit verbunden wäre, dass die FPÖ wieder als das bezeichnet wird, was sie – mit einer kurzen Unterbrechung rund um die Jahrtausendwende – seit 1986 ist, nämlich rechtsextrem.
Oft wird der Rechtsextremismus, der sich noch im verfassungsrechtlichen Rahmen der Demokratie artikuliert und bei Wahlen erfolgreich ist, als Rechtspopulismus bezeichnet. Dies gilt vor allem für Deutschland, wo eine enge definitorische Bindung des Begriffes Rechtsextremismus an die gewalttätige Frontstellung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) besteht. Demgegenüber steht ein Verständnis von Rechtsextremismus, welches diesen in erster Linie inhaltlich und als Syndromphänomen bestimmt.1
Rechtsextremismus wird demnach begriffen als ein ganzes Bündel von Merkmalen, darunter
- die Behauptung natürlicher Ungleichheit: ein biologistisch, im Rückgriff auf die nicht weiter hinterfragbare Instanz Natur argumentierender Antiuniversalismus und Antiegalitarismus, der sich gegen soziale Emanzipationsbestrebungen (u.a. Feminismus) und die Idee einer Menschheit richtet (Biologismus)2,
- das Denken und Handeln in Völkern, in natürlichen oder organischen Gemeinschaften, die mit einer unveränderlichen Eigenart (Identität) ausgestattet werden und dem Individuum als Träger von Rechten mindestens gleichgestellt, in mancher Hinsicht sogar übergeordnet sind (Antiliberalismus),
- völkischer, auf gemeinsame Abstammung zielender oder integraler Nationalismus; Volksgemeinschaftsideologie3, in welchem die (homogene) Gemeinschaft gegen die heterogene Gesellschaft und oft in Opposition zu den politischen, sozialen und kulturellen Eliten gebracht und immer von Fremdenbedroht (zersetzt) wird,
- Hyper-Patriotismus: ein zur „Selbstüberhöhung neigendes Wir-Gefühl“ (Holzer 1993, 38),
- dauernder Protest und autoritäre Rebellion gegen das herrschende System oder demokratische Institutionen (Grundrechts-/Minderheitenschutz, Diskriminierungsverbot usw.), gegen die ein angeblicher Mehrheitswille in Widerspruch gebracht wird (direkte oder identitäre Demokratie),
- extremes Ticketdenken/Dichotomisierung der Gesellschaft: starres Denken in festen und antagonistischen Gruppen wie z.B. Wir (unten) und Die (da oben) bzw. Volk und Elite, Freund-Feind-Schematisierungen,
- rigider Geschlechterdualismus4 und Ablehnung jeder Abweichung von einer behaupteten Norm (Homo- und Transphobie),
- nationalisierende (deutschnationale) Geschichtsbetrachtung bis hin zu weichen Formen des Revisionismusund der NS-Apologie5,
- (kultureller) Rassismus und (oft codierter) Antisemitismus, eingebettet in einen allgemeinen Dekadenz-/Katastrophendiskurs, Behauptung einer drohenden Zersetzung der Eigengruppe und eines permanenten Notstandes zur Erreichung dauernder Mobilisierung,
- „totalitäre Normenverständnisse“ (Heitmeyer 2002, 503), autoritäre Einstellungen und antiliberale (rigide) Ordnungsvorstellungen (starker Staat/Law & Order),
- Berufung auf den Alltagsverstand, hierzulande oft immer noch als „gesundes Volksempfinden“ bezeichnet (Antiintellektualismus, Antielitarismus6),
- eine spezifische, von Gewaltmetaphern durchsetzte, aggressive Sprache (vgl. Bott 1969) und ein bestimmter militanter, abwertender Stil in der politischen Auseinandersetzung (Diffamierungen, Pathologisierungen, Tiermetaphern, Namenspolemiken usw.),
- systematische Personalisierung und Moralisierung7 des Politischen,
- ein Diskurs, der weniger rationale Argumente, sondern vor allem „Begriffsfetische“ (Lenk 1971, 85) und politische Mythen generiert (Irrationalismus),
- Sicherheitsversprechen durch die Auflösung von Ambivalenz (durch Dichotomisierung) und die Reduktion von Komplexität,
- Sündenbockmentalität und Neigung zu personalisierenden und verschwörungstheoretischen (paranoiden) Welterklärungen, in welchen man sich gerne zum Opfer macht (Täter-Opfer-Umkehr),
- Kult der (phallischen) Stärke/Hypermaskulinismus.
Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass einzelne Elemente des Rechtsextremismus sich auch in anderen Ideologien und als Einstellungen in der politischen Mitte finden lassen, sollten zumindest drei von ihnen vorhanden sein, um von Rechtsextremismus zu sprechen. (vgl. Schwagerl 1993) Gegenwärtiger Rechtsextremismus wäre demnach vorrangig zu bestimmen durch den demagogischen Rückgriff auf die Natur (insbesondere zur Legitimation sozialer Ungleichheit), verbunden mit der Trias (Volks-)Gemeinschaftsdünkel, Autoritarismus und (kultureller) Rassismus/(codierter) Antisemitismus. Verfassungsfeindlichkeit und die formale Ablehnung der liberalen Parteiendemokratie gelten nach dieser Definition nicht als notwendige Voraussetzung, um eine Gruppe oder Position als rechtsextrem zu charakterisieren.
Während also in Deutschland entlang des Verhältnisses zur FDGO eine Differenzierung in rechtsextremistisch und rechtspopulistisch oder rechtsradikal durchaus Sinn ergibt, dient in Österreich, dessen Verfassung das Rechtsgut FDGO nicht kennt, die Verwendung des Begriffes Rechtspopulismus oft nur der Verharmlosung. Neben dieser häufig von politischer Opportunität motivierten Begriffswahl gibt es aber auch wissenschaftliche Gründe, um in bestimmten Fällen von Rechtspopulismus zu sprechen, etwa in der vergleichenden Parteienforschung, wo der Begriff für differenzierende Klassifizierungen durchaus brauchbar ist. (vgl. Betz 2002) Als ein Kriterium der Abgrenzung von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus soll hier neben der Existenz mehrerer Agitationsthemen8 und einer möglichst kohärenten und umfassenden Ideologie mit einem bestimmten Traditionsbezug das jeweilige, entweder klar distanzierende oder zumindest ambivalente Verhältnis zum historischen Faschismus und Nationalsozialismus betrachtet werden.9 Als rechtspopulistisch lassen sich unter diesem Aspekt und in einer Momentaufnahme10 die Norwegische Fortschrittspartei, die Dänische Volkspartei,die Lega Nord, oder die Party Voor de Vrijheid (Geert Wilders) charakterisieren, als rechtsextrem die FPÖ (spätestens wieder ab 2005), die Front National, die Schwedendemokraten oder der Vlaams Belang.11 Daneben zielt der Begriff des Rechtspopulismus oder „autoritärer Populismus“ bzw. Populismus von oben vor allem auf den politischen Stil, die Formen der Agitation und eine spezifische Organisation von Zustimmung, der Begriff des Rechtsextremismus aber vorrangig auf Weltanschauung und Inhalte. (vgl. Amesberger/Halbmayr 2002, 28f)
Rechtsextremismus und Demokratie
Auch wenn der modernisierte Rechtsextremismus sich heute nicht mehr gegen die, sondern in der Demokratie artikuliert, so ist er noch lange nicht demokratisch geworden. (Ignazi 1992, 12; vgl. Weidinger 2014) Dennoch wäre es falsch, den Rechtsextremismus als undemokratisch zu bezeichnen, da er sich mit der repräsentativen Demokratie als Form längst arrangiert hat. Er will „die Demokratie nicht abschaffen, aber im Sinne von ‚Ethnokratie‘ umdeuten“ (Minkenberg 2011, 117). Diese Umdeutungsbestrebungen stehen im Widerspruch zu den Ideen der Gleichheit und des Individuums als alleinigen Trägers von Menschenrechten und zur uneingeschränkten Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit, des Grundrechts- und Minderheitenschutzes sowie des Diskriminierungsverbotes.12
Dem Rechtsextremismus nach der Holzer’schen Definition ist ein instrumentelles Verhältnis zur Demokratie zu attestieren. Die Wahlerfolge dienen Rechtsextremen dazu, sich selbst und andere rechtsextreme bis neofaschistische Parteien wie die ungarische Jobbik als „demokratisch legitimiert“ darzustellen. (vgl. Mölzer 2010) Und immer wieder verlangen auch Freiheitliche eine Ausweitung der direkten Demokratie, in welcher dann über alles, also auch über die Rechte von (religiösen) Minderheiten abgestimmt werden könne. Mit Holzer ist hier von einer zumindest „strukturelle[n] Wiederkehr jener schon historisch eingeschliffenen Strategie“ der extremen Rechten auszugehen, „die mittels begrifflicher Vereinnahmung von Demokratie und der hierüber entworfenen Zielperspektive ‚wirklicher‘ oder gar ‚wahrer‘ Demokratie deren Gegenteil betrieb“ (Holzer 1993, 45).
Ein wichtiger Indikator demokratischer Gesinnung ist neben der Akzeptanz der Gleichheitsprämisse der Umgang mit Differenz und Abweichung, mit Andersdenkenden und politischen Gegner_innen. An zahlreichen Äußerungen freiheitlicher Politiker_innen wird jedoch eine weit über die politische Gegner_innenschaft hinaus reichende autoritäre Ablehnung von gesellschaftspolitischem und kritischem Engagement deutlich, etwa wenn Heinz-Christian Strache angesichts lautstarker Proteste bei einer Wahlkundgebung in Linz sich zur Drohung versteigt: „Wenn wir bestimmen, werden die, anstatt zu pfeifen, arbeiten müssen.“13
Artikel aus: Albert Steinhauser, Harald Walser (Hg.): Rechtsextremismusbericht 2016. Wien 2016, S. 6–12.
Fußnoten
1 Vgl. Holzer (1993) und die ähnliche Definition bei Jaschke (1994, 31). Um die Distanz zur polizeinahen Verwendung des Begriffes noch deutlicher zu machen, wird im Folgenden von der FPÖ stets als rechtsextrem und nicht als rechtsextremistisch die Rede sein (Arzheimer 2008, 39).
2 Das Sicherheitsversprechen des Biologismus kann neben der Verantwortungsabschiebung auf
Sündenböcke als bedeutendster Pull-Faktor des Rechtsextremismus angesehen werden.
3 Die Tatsache, dass sich die FPÖ seit 2011 auch in ihrem Parteiprogramm wieder zur „deutschen Volksgemeinschaft“ bekennt, stellt ein wichtiges Argument für deren Charakterisierung als rechtsextrem dar.
4 Gemäß seiner biologistischen Grundhaltung verwirft der Rechtsextremismus die Unterscheidung zwischen biologischem (sex) und sozialem Geschlecht (gender).
5 Offener Revisionismus (etwa in Form der Leugnung der Giftgasmassenmorde in den Lagern) und unverblümte Gutheißung des Nationalsozialismus kennzeichnen den Neonazismus, was ihn auch in diesem Fall als radikalisierten Rechtsextremismus ausweist.
6 Dieser basiert jedoch nicht auf einer egalitären Position, vielmehr ist er als instrumentell (gegen die gerade herrschenden Eliten gerichtet) zu charakterisieren (vgl. Priester 2012).
7 Diese Moralisierung steht jedoch unter a- oder anti-moralischem Leitmotiv, wie es sich etwa in der permanenten Abwertung von Gutmenschen ausdrückt.
8 Klassische (rechts-)populistische Parteien sind – idealtypisch betrachtet – sogenannte single issue parties; sie haben in der Regel nur einen Punkt auf ihrer Agenda (Zentralismus, Steuern, Migration etc.), aktuell den Islam bzw. die angeblichen Gefahren, die von ihm ausgehen („Islamisierung“). Ein weiteres Unterscheidungskriterium wäre im Grad von Antisemitismus und Antiamerikanismus zu finden, auch die differenten wirtschafts- und sozialpolitischen Positionen (neoliberal vs. national-sozial) bieten sich zur hierzu an. Betz (2001) unterscheidet jedoch nicht zwischen rechtsextrem und rechtspopulistisch, sondern zwischen „liberalistischem“ und „nationalistischem“ Rechtspopulismus.
9 Diese Differenz zwischen Rechtsextremismus und ‑populismus brachte etwa Umberto Bossi (Lega Nord) auf den Punkt: „Er [Jörg Haider, Anm. A. P.] ist ein Sohn von Nazis, wir sind Söhne von Partisanen“ (Bossi 2000).
10 Um der Dynamik und Transformierbarkeit des Politischen gerecht zu werden, sollen diese Klassifizierungen keine endgültigen Urteile darstellen, sondern immer wieder auf ihre Gültigkeit überprüft werden (vgl. Schiedel 2011, 9f).
11 Als neonazistisch oder neofaschistisch sollen jene (extremistischen) Anti-System-Parteien gelten, die in Weltanschauung und Symbolik deutliche Anleihen bei ihren jeweiligen historischen Vorbildern nehmen, offen antisemitisch sind und eine gewisse Militanz in der politischen Auseinandersetzung an den Tag legen wie z. B. Jobbik, Forza Nuova, Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) oder Goldene Morgenröte.
12 Spätestens nach den Erfahrungen mit Faschismus und Nationalsozialismus kann Demokratie nicht länger nur mit freien Wahlen gleichgesetzt werden. Vielmehr braucht sie zur ihrer Ergänzung und zu ihrem Schutz verbriefte politische Freiheitsrechte, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, wobei insbesondere Letztere im Konfliktfall dem Prinzip der Volkssouveränität übergeordnet sein kann und soll (vgl. Müller 2012, 39). Die Bereitschaft zur Verteidigung des demokratischen Status quo ist aber nicht mit der Affirmation der bürgerlichen Gleichheitsideologie und demokratischer Herrschaftsformen zu verwechseln (vgl. Schiedel 2012).
13 Strache (2008); vgl. Schiedel (2014).
Literatur
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