1. Akt: Ein schöner Abgang zu Beginn
Begonnen hat es im schönen Mai 2018 mit einer Presseaussendung. In der teilt der Bundesvorstand der FA seinem Bundesobmann in schönen Worten mit, dass sie jetzt genug von ihm hätten und er gefälligst einem Jüngeren Platz machen solle:
„Nun ist es an der Zeit das Zepter zu übergeben und rechtzeitig zur nächsten Arbeiterkammerwahl 2019, mit frischen Wind an der Spitze der Freiheitlichen Arbeiterschaft, den Wahlkampf anzugehen.“ (OTS der FA) Der Jüngere, der da herbeigesehnt und auch genannt wird, ist Gerhard Knoll (35) aus OÖ und wird vom Bundesvorstand des Älteren als „der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Ort“ bejubelt. Der Ältere, der von seinem Bundesvorstand da in die Wüste gewünscht wird, ist Bernhard Rösch (55), deutscher Burschenschafter (aB! Gothia Wien) und neben seiner FA-Funktion auch noch Bundesrat der FPÖ. Der will aber eigentlich nicht abdanken.
2. Akt : Es läuft wie geschmiert
Rund um den 26. Mai dieses Jahres findet dann der zweite Akt der freiheitlichen Schmierenkomödie statt. Ort ist diesmal der Bundestag der FA in Graz, bei dem die Wahl des neuen Bundesobmannes – natürlich Gerhard Knoll – problemlos über die Bühne geht. Das Wortspiel „wie geschmiert“ bietet sich an. Bernhard Rösch, der eigentlich noch einmal kandidieren wollte, warf am Vortag der Wahl das Handtuch und wurde am Bundestag dann – so die Aussendung – mit „Standing Ovation“ verabschiedet. Und Tschüss!? Noch ist der zweite Akt nicht vorbei, das Unheil dräut schon. In der OTS-Aussendung vom 29.5. 2018 ist aber nur zu lesen, dass die Delegierten den „Wunsch des Bundesvorstandes nach einer Verjüngung“ bestätigt hätten. Hinter der fröhlichen Kulisse schaute es aber ganz anders aus: Der Bundesvorstand, dessen Wunsch da angeblich entsprochen wurde, hätte eigentlich weinen müssen, denn sein Kandidat Knoll hatte – obwohl ohne Gegenkandidat – nur 53,27 % der Stimmen erhalten. Um es noch deutlicher zu machen: nur 57 von 107 Stimmen!
3. Akt: Alles null und nichtig – Wiederholung!?
Im dritten Akt gibt es einen völlig neuen Schauplatz: das Bundesvereinsgericht der FA. Diesem war nämlich hinterbracht worden, dass der Landesobmann der FA OÖ, der soeben zum Bundesobmann gekürte Gerhard Knoll, die Delegierten aus seinem Bundesland dadurch bei Lust und Laune gehalten hatte, indem er jedem Delegierten (es sollen auch Frauen darunter gewesen sein) 100 Euro in bar als „Aufwandsentschädigung“ ausbezahlte. In Summe waren es 2.700 Euro, die der nunmehr sehr betrübte Gerhard Knoll aus Gründen der „Verwaltungsvereinfachung“ ausgelegt hat. Das Bundesvereinsgericht wollte ihm bei dieser Argumentation nicht folgen und entschied, dass die Wahl null und nichtig sei und wiederholt werden müsse. Der dritte Akt ist im klassischen Drama der entscheidende: Da soll man erahnen, wie’s weitergeht, ob Tragödie, Komödie usw.. Wir bleiben dabei: Schmierenkomödie!
Böse Stimme aus dem Off
Zwischen drittem und vierten Akt tritt berichtet noch eine Erzählerstimme aus dem Off , dass es schon bei der Wahl von Knoll zum Landesobmann der FA OÖ im Jahr 2015 zu „Unregelmäßigkeiten“ gekommen sei. Die „Krone OÖ“ (9.8.2018) schreibt dazu:
„Er bekam in einem notwendig gewordenen zweiten Wahlgang nur zwei Stimmen mehr als der damalige Landesobmann Manfred Pühringer. Auch damals wurde das Bundesvereinsgericht angerufen, das am 8. Mai 2015 „Formalrechtliche Mängel in der Vorbereitung und Durchführung des Landestages und besonders der Wahl zum Landesobmanns“ festgestellt hat“.
Die „Krone“ führt dann aus, dass mindestens zwei, wenn nicht drei Personen mitgestimmt hätten, die mangels Mitgliedschaft eigentlich nicht als Delegierte mitstimmen hätten dürfen, und zitiert dann das Vereinsgericht: „Da der Unterschied im Wahlergebnis lediglich zwei Stimmen beträgt, kommt der Stimmabgabe durch diese zwei, eventuell drei Nicht-Stimmberechtigten eine entscheidende Bedeutung für das Ergebnis zu.“
Für diese Beurteilung müssen auch wir von Stopptdierechten dem Vereinsgericht uneingeschränkt zustimmen. Umso unverständlicher zunächst, warum die Wahl damals nicht annulliert wurde. Vielleicht wäre den FA dann auch die Wahlwiederholung 2018 erspart geblieben?
4. Akt: Gemetzel, Gerichte und ein Generalsekretär
Gemach, gemach, der vierte Akt kommt ja schon! Er beginnt mit einem sehr kurzen Auftritt des FPÖ-Landeschefs Haimbuchner, der tränenüberströmt erklärt, dass er „sehr unglücklich mit dem Lauf der Dinge bei der FA“ (krone.at, 12.8.18) sei und demnächst mehr sagen würde. Dann geht er schluchzend ab und gibt die Bühne frei, die sofort von dichten Nebelschwaden eingehüllt wird. Man hört Stimmen, die erklären, dass es demnächst einen außerordentlichen Landestag der FA OÖ geben müsse, bei dem dann der FA-Funktionär und FPÖ-Landtagsabgeordnete Kroiß zum neuen Landesobmann gewählt werden könnte – „zur Beruhigung der Lage“ (Krone, 23.8.18). Kurzfristig lichten sich die Nebel und Bernhard Rösch tritt auf. Der abgewählte und dann vom Vereinsgericht bis zu einer Neuwahl übergangsmäßig wiedereingesetzte Obmann erklärt in einer Presseaussendung, datiert mit 17. September 2018, dass Gerhard Knoll „vor kurzem“ vom Bundesvorstand der FA einstimmig zum Generalsekretär gewählt worden sei und er, Rösch, sich freue, „mit Gerhard Knoll als Generalsekretär an meiner Seite die bevorstehenden Arbeiterkammerwahlen bestreiten zu können“. Wie jetzt? Keine Neuwahl des Obmanns, keine Sanktion für Knoll, sondern Belohnung und Friede, Freude, Eierkuchen? Das Publikum ist so ratlos wie die Person, die diese Geschichte erzählen muss.
Der vierte Akt ist aber noch nicht zu Ende, düstere Nebel fallen wieder ein, Rösch verschwindet, der Erzähler aus dem Off muss die irre Schmierenkomödie weitererzählen. Er berichtet davon, dass fünf Arbeiterkammerräte (M +F) der FA den „sofortigen Ausschluss“ von Knoll aus ihrem Verein fordern. Warum? Weil Knoll schon im Juni zwei andere FA-Funktionäre, nämlich seinen Vorgänger als Landesobmann, Manfred Pühringer, und die AK-Rätin Weichenberger stante pede „wegen vereinsschädigendem Verhalten“ ausgeschlossen habe, was die fünf als „verabscheuungswürdige und sämtliche rechtsstaatliche Prinzipien verhöhnende, ja kafkaeske Praxis“ (krone.at, 24.9.18) bezeichnen und deshalb das schon bekannte Vereinsgericht anrufen. Im Hintergrund hört man FPÖ-Landesobmann Haimbuchner neuerlich schluchzen, worauf ihn eine andere Stimme (Strache?) beruhigt mit den Worten „Wir schaffen das!“. Es könnte aber auch Knoll selbst gewesen sein, dem nämlich die aus der „Krone“ vom 25.9.18 zitierten Sätze zugeschrieben werden können:
„Obmann Knoll zeigt sich zuversichtlich, dass sich alles klären werde, darüber hinaus wende er seine Energie lieber für den Kampf für Arbeitnehmerinteressen auf. Dass fünf FA-AK-Räte, die als seine Gegner gelten, nicht mehr für die Wahl aufgestellt werden, sei schon im April entschieden worden.“
Die fünf widerspenstigen AK-Räte, denen Knoll da so nebenbei mitteilt, dass sie schon längst erledigt sind, geben noch bekannt, dass sie Knoll jetzt auch bei drei Staatsanwaltschaften gleichzeitig angezeigt hätten. Man hört noch einmal ein Schluchzen von Haimbuchner aus dem Hintergrund , dann fällt der Vorhang.
Das Publikum verweigert auch nach dem 4. Akt den Applaus und wartet gespannt auf das Ende der Schmierenkomödie im 5. Akt. Wird das Stück tragisch enden – und für wen? Am ehesten wohl für das blaue Publikum, dem da von seinen Oberen ein unwürdiges Schmierentheater vorgeführt wurde, für das sie auch noch Eintritt bezahlt haben. Wir werden jedenfalls wieder berichten!