Dieter Zakel ist mir schon seit einiger Zeit bekannt. Vor einigen Jahren schrieb er in kurzen Abständen Mails an die Abgeordneten im Nationalrat, in denen er über „linke Politiker“ zeterte. Später hetzte er dann über Muslime („lügen, wenn sie den Mund aufmachen“), den Islam („Krebsgeschwür“), Gewerkschaften (sind „Erpressung“), die „grüne Kinderfickerpartei“, die „versaute Justiz“ usw..
Als die grüne Wiener Vizebürgermeisterin Vassilakou auf ihrem Fahrrad von einem Auto gerammt wird, postet er dazu neben einem Zwinker-Smiley „Daneben“. Weil die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, dass der sehr konservative Industrielle Wolfgang Grupp öffentlich angekündigt hat, erstmals die Grünen wählen zu wollen, kommentiert das Zakel mit der Frage: “Prostatakarcinom mit Hirnmetastasen?“ und dem Emoji „nachdenklich“.
Dazwischen auch das Posting vom 3. 3.2016 zu meiner Krebserkrankung. Das „fantastisch“-Emoji sei ihm irrtümlich reingerutscht und als er das bemerkt habe, sei es von ihm sofort durch ein „traurig“-Emoji ersetzt, und wenig später habe er die ganze Meldung gelöscht, erklärte Zakel dann später dem „Kurier“. Bis zur Löschung konnte man allerdings noch darunter das Posting von Herbet K. lesen, der mir „einen langsamen und schmerzhaften Tod“ wünschen durfte. Alle bisher erwähnten Kommentare von Zakel waren öffentlich einsehbar.
Nur für die von ihm ausgewählten Freunde einsehbar war der Zakel-Kommentar zu einer Meldung von „Österreich“ über den eine Krebserkrankung bejubelnden Arzt. „Super gell?“ postete Zakel, um dann nachzusetzen „Endlich wieder gratis PR“. Unmittelbar darauf: „Abgesehen davon das (sic!) der Artikel natürlich unrichtig ist …“
Als ich Monate später auf Facebook einen Kommentar zu Zakel schrieb, in dem ich ihn als eine Variante von Dr. Jekyll und Mr. Hyde und als Hetzer bezeichnete, drückten viele durch Postings ihre Ablehnung von Zakel aus. Da wurde aus dem Hetzer Zakel plötzlich der Mann mit dem Glaskinn. Er forderte die Löschung einiger Postings und meines Kommentars und klagte mich, obwohl ich seiner Forderung nachgekommen war.
Kurz darauf führte er mit dem „Kurier“ ein larmoyantes Interview. Die Muslime, von denen er im Frühjahr noch Konvertieren oder Ausweisung gefordert hatte, würde er sogar in seiner Ordination so behandeln, wie er auch „Nationalsozialisten, Internationalsozialisten, Marxisten und Grüne“ behandle.
Sein öffentlich sichtbares Facebook-Konto hat Zakel mittlerweile ausgeräumt. Von den hetzerischen oder nur zynischen Postings ist nichts mehr zu sehen. Im Jänner 2017 entspricht das Landesgericht Wien ziemlich überraschend der medienrechtlichen Klage von Zakel, weil ich das Posting, in dem er als Mensch mit einer „kranken Persönlichkeitsstruktur“ bezeichnet wurde, erst zwei oder drei Tage nach Zakels Aufforderung und die anderen nicht sofort, also vor Zakels Aufforderung, gelöscht habe.
Wäre dieses Urteil rechtskräftig geworden, hätte es eine deutliche Verschärfung der Rechtslage für Inhaber von Facebook-Konten und neben einer größeren Unsicherheit auch eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeutet. Wenn ein Facebook-Konto-Inhaber von sich aus und auf Verdacht hin entscheiden muss, ob etwa das Posting von der „kranken Persönlichkeitsstruktur“ üble Nachrede darstellen könnte und daher gelöscht werden soll, dann ist das wohl eine Überforderung. Offensichtlich auch der Gerichte! Während das Erstgericht die Formulierung als „üble Nachrede“ beurteilte und ihre Löschung nach Aufforderung durch Zakel als zu spät beurteilte, urteilte die Berufungsinstanz Oberlandesgericht Wien wesentlich differenzierter:
„Im Lichte der aufgezeigten Kriterien erweist sich die Äußerung, der Antragsteller sei ein Monster, (…) zwar als provozierende, aber angesichts der Tatsache, dass der Antragsteller als Arzt öffentlich seiner Freude über die Krebserkrankung anderer Personen mehrmals Ausdruck verlieh, als noch von Art 10 MRK gedeckte zulässige Kritik. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf, der Antragsteller habe eine kranke Persönlichkeitsstruktur.“ (aus der Urteilsbegründung des OLG Wien)
Sowohl das Erstgericht als auch die Berufungsinstanz haben übrigens meine von Zakel ebenfalls geklagte Kommentierung, bei ihm handle es sich um eine Variante von Dr. Jekyll und Mr. Hyde bzw. um einen Hetzer, ausdrücklich als zulässig erklärt. Das ändert aber nichts daran, dass ich alle von Zakel inkriminierten Passagen, auch die später als zulässig erachteten (!), gelöscht habe.
Das Urteil des OLG Wien kann auf dem ordentlichen Rechtsweg nicht mehr bekämpft werden. In einer Stellungnahme gegenüber dem „Kurier“ kündigte Zakel jetzt an, dass er die Entscheidung des OLG für „offensichtlich rechtswidrig“ halte und deshalb eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokuratur anregen werden. Das überrascht ein bisschen, denn schließlich hat Zakel ja ziemlich eindeutige Meinungen über die „versaute Justiz“: