Mr. Hyde verliert gegen Öllinger

Anfang März 2016 hat der Arzt Die­ter Zakel auf FB ein Pos­ting über Karl Öllin­gers Krebs­er­kran­kung abge­son­dert und mit dem Emo­ji „fan­tas­tisch“ ver­se­hen. Medi­en berich­te­ten über die Ent­glei­sung, die Ärz­te­kam­mer reagier­te mit der Ankün­di­gung eines Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens und vie­le Pos­ter drück­ten spä­ter auf Öllin­gers FB-Sei­te Ent­set­zen und Ableh­nung aus. Zakel klag­te Öllin­ger. Jetzt hat er rechts­kräf­tig ver­lo­ren. Ein Bericht von Karl Öllinger.

Die­ter Zakel ist mir schon seit eini­ger Zeit bekannt. Vor eini­gen Jah­ren schrieb er in kur­zen Abstän­den Mails an die Abge­ord­ne­ten im Natio­nal­rat, in denen er über „lin­ke Poli­ti­ker“ zeter­te. Spä­ter hetz­te er dann über Mus­li­me („lügen, wenn sie den Mund auf­ma­chen“), den Islam („Krebs­ge­schwür“), Gewerk­schaf­ten (sind „Erpres­sung“), die „grü­ne Kin­der­fi­cker­par­tei“, die „ver­sau­te Jus­tiz“ usw..

Als die grü­ne Wie­ner Vize­bür­ger­meis­te­rin Vas­sila­kou auf ihrem Fahr­rad von einem Auto gerammt wird, pos­tet er dazu neben einem Zwin­ker-Smi­ley „Dane­ben“. Weil die „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung“ berich­tet, dass der sehr kon­ser­va­ti­ve Indus­tri­el­le Wolf­gang Grupp öffent­lich ange­kün­digt hat, erst­mals die Grü­nen wäh­len zu wol­len, kom­men­tiert das Zakel mit der Fra­ge: “Pro­sta­tak­ar­ci­nom mit Hirn­me­ta­sta­sen?“ und dem Emo­ji „nach­denk­lich“.

Dazwi­schen auch das Pos­ting vom 3. 3.2016 zu mei­ner Krebs­er­kran­kung. Das „fantastisch“-Emoji sei ihm irr­tüm­lich rein­ge­rutscht und als er das bemerkt habe, sei es von ihm sofort durch ein „traurig“-Emoji ersetzt, und wenig spä­ter habe er die gan­ze Mel­dung gelöscht, erklär­te Zakel dann spä­ter dem „Kurier“. Bis zur Löschung konn­te man aller­dings noch dar­un­ter das Pos­ting von Her­bet K. lesen, der mir „einen lang­sa­men und schmerz­haf­ten Tod“ wün­schen durf­te. Alle bis­her erwähn­ten Kom­men­ta­re von Zakel waren öffent­lich einsehbar.

Nur für die von ihm aus­ge­wähl­ten Freun­de ein­seh­bar war der Zakel-Kom­men­tar zu einer Mel­dung von „Öster­reich“ über den eine Krebs­er­kran­kung beju­beln­den Arzt. „Super gell?“ pos­te­te Zakel, um dann nach­zu­set­zen „End­lich wie­der gra­tis PR“. Unmit­tel­bar dar­auf: „Abge­se­hen davon das (sic!) der Arti­kel natür­lich unrich­tig ist …“

Als ich Mona­te spä­ter auf Face­book einen Kom­men­tar zu Zakel schrieb, in dem ich ihn als eine Vari­an­te von Dr. Jekyll und Mr. Hyde und als Het­zer bezeich­ne­te, drück­ten vie­le durch Pos­tings ihre Ableh­nung von Zakel aus. Da wur­de aus dem Het­zer Zakel plötz­lich der Mann mit dem Glas­kinn. Er for­der­te die Löschung eini­ger Pos­tings und mei­nes Kom­men­tars und klag­te mich, obwohl ich sei­ner For­de­rung nach­ge­kom­men war.

Kurz dar­auf führ­te er mit dem „Kurier“ ein lar­moy­an­tes Inter­view. Die Mus­li­me, von denen er im Früh­jahr noch Kon­ver­tie­ren oder Aus­wei­sung gefor­dert hat­te, wür­de er sogar in sei­ner Ordi­na­ti­on so behan­deln, wie er auch „Natio­nal­so­zia­lis­ten, Inter­na­tio­nal­so­zia­lis­ten, Mar­xis­ten und Grü­ne“ behandle.

Sein öffent­lich sicht­ba­res Face­book-Kon­to hat Zakel mitt­ler­wei­le aus­ge­räumt. Von den het­ze­ri­schen oder nur zyni­schen Pos­tings ist nichts mehr zu sehen. Im Jän­ner 2017 ent­spricht das Lan­des­ge­richt Wien ziem­lich über­ra­schend der medi­en­recht­li­chen Kla­ge von Zakel, weil ich das Pos­ting, in dem er als Mensch mit einer „kran­ken Per­sön­lich­keits­struk­tur“ bezeich­net wur­de, erst zwei oder drei Tage nach Zakels Auf­for­de­rung und die ande­ren nicht sofort, also vor Zakels Auf­for­de­rung, gelöscht habe.

Wäre die­ses Urteil rechts­kräf­tig gewor­den, hät­te es eine deut­li­che Ver­schär­fung der Rechts­la­ge für Inha­ber von Face­book-Kon­ten und neben einer grö­ße­ren Unsi­cher­heit auch eine mas­si­ve Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit bedeu­tet. Wenn ein Face­book-Kon­to-Inha­ber von sich aus und auf Ver­dacht hin ent­schei­den muss, ob etwa das Pos­ting von der „kran­ken Per­sön­lich­keits­struk­tur“ üble Nach­re­de dar­stel­len könn­te und daher gelöscht wer­den soll, dann ist das wohl eine Über­for­de­rung. Offen­sicht­lich auch der Gerich­te! Wäh­rend das Erst­ge­richt die For­mu­lie­rung als „üble Nach­re­de“ beur­teil­te und ihre Löschung nach Auf­for­de­rung durch Zakel als zu spät beur­teil­te, urteil­te die Beru­fungs­in­stanz Ober­lan­des­ge­richt Wien wesent­lich differenzierter:

„Im Lich­te der auf­ge­zeig­ten Kri­te­ri­en erweist sich die Äuße­rung, der Antrag­stel­ler sei ein Mons­ter, (…) zwar als pro­vo­zie­ren­de, aber ange­sichts der Tat­sa­che, dass der Antrag­stel­ler als Arzt öffent­lich sei­ner Freu­de über die Krebs­er­kran­kung ande­rer Per­so­nen mehr­mals Aus­druck ver­lieh, als noch von Art 10 MRK gedeck­te zuläs­si­ge Kri­tik. Eben­so ver­hält es sich mit dem Vor­wurf, der Antrag­stel­ler habe eine kran­ke Per­sön­lich­keits­struk­tur.“ (aus der Urteils­be­grün­dung des OLG Wien)

Zakel: “Pro­sta­tak­ar­ci­nom mit Hirnmetastasen?“

Sowohl das Erst­ge­richt als auch die Beru­fungs­in­stanz haben übri­gens mei­ne von Zakel eben­falls geklag­te Kom­men­tie­rung, bei ihm hand­le es sich um eine Vari­an­te von Dr. Jekyll und Mr. Hyde bzw. um einen Het­zer, aus­drück­lich als zuläs­sig erklärt. Das ändert aber nichts dar­an, dass ich alle von Zakel inkri­mi­nier­ten Pas­sa­gen, auch die spä­ter als zuläs­sig erach­te­ten (!), gelöscht habe.

Zakel: Ben­zin für Merkel?

Das Urteil des OLG Wien kann auf dem ordent­li­chen Rechts­weg nicht mehr bekämpft wer­den. In einer Stel­lung­nah­me gegen­über dem „Kurier“ kün­dig­te Zakel jetzt an, dass er die Ent­schei­dung des OLG für „offen­sicht­lich rechts­wid­rig“ hal­te und des­halb eine Nich­tig­keits­be­schwer­de zur Wah­rung des Geset­zes bei der Gene­ral­pro­ku­ra­tur anre­gen wer­den. Das über­rascht ein biss­chen, denn schließ­lich hat Zakel ja ziem­lich ein­deu­ti­ge Mei­nun­gen über die „ver­sau­te Jus­tiz“: