Zündel lebte von 1958 bis 2005 in Montreal und Toronto. Sein Erstlingswerk „The Hitler We Loved and Why” publizierte er unter dem Pseudonym Christof Friedrich in seinem Verlag Samisdat Publishers. Es folgten weitere Bücher und Pamphlete, welche die Schoah zu leugnen und neonazistisches Gedankengut zu verbreiten versuchten. In Kanada stellt dies keine strafbare Handlung dar, deshalb sah sich Zündel die längste Zeit seines Lebens, trotz steigender Popularität in der Neonazi-Szene, mit relativ wenig staatlicher Repression konfrontiert. Ende der 1990er Jahre flüchtete er in die USA, um Ermittlungen der Canadian Human Rights Commision zu entgehen und wurde 2003 wegen Überschreitung seines Visums wieder nach Kanada abgeschoben. In Deutschland wurde mittlerweile ein Haftbefehl gegen Ernst Zündel erlassen — wegen Vorwurfs der Volksverhetzung. 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und blieb bis zum Prozessauftakt im Jahr 2007 in Untersuchungshaft.
Der Prozess
Es folgte eine wahnwitzige Prozessposse, die vor allem durch Zündels Anwälte-Team zu einem neonazistischen Schauspiel wurde. Anders als im Wiederbetätigungsprozess gegen David Irving in Wien, bei dem der Holocaustleugner-Szene eine empfindliche Niederlage zugefügt werden konnte und Irving daraufhin einiges an Credibility einbüßen musste, ging die Strategie Zündels und seiner Anwälte, den Prozess in Mannheim als Bühne für ihr menschenverachtendes Weltbild zu nutzen, auf. Während die prominentesten Vertreter Zündels, Ludwig Bock und Jürgen Rieger, ihre Plädoyers nutzten um Passagen aus „Mein Kampf” zu zitieren und selbst die Faktizität der Schoah in Frage zu stellen, war es vor allem die bis dahin relativ unbekannte Anwältin Sylvia Stolz, die auf sich aufmerksam machte. Sie unterzeichnete etwa Gerichtsdokumente mit “Heil Hitler” oder stellte den beiden Schöffen im Falle einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung” in Aussicht. Sie wurde vom Verfahren ausgeschlossen und später selbst wegen Leugnung der Schoah verurteilt.
Mit Herbert Schaller war einer der bekanntesten Anwälte aus der österreichischen Neonazi-Szene am Zündel-Prozess beteiligt. Diese breite Unterstützung, auch Horst Mahler gastierte zwischenzeitig im Verhandlungssaal, spiegelt die Bedeutung Ernst Zündels für die deutschsprachige Neonazi-Szene deutlich wider. Er wurde 2007 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Unter Berücksichtigung der zweijährigen U‑Haft, wurde Zündel 2010 entlassen und trat wieder vermehrt in der deutschen Neonazi-Szene auf.
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