Salzburg: Grant auf den Staat?

Mitte Jän­ner hat ein 28-jähriger Salzburg­er am hel­l­lich­t­enTag sein Skate­board gegen das gläserne Mah­n­mal zur Erin­nerung an Kriegs­ge­fan­gene und Zwangsar­beit­er an der Staats­brücke gewor­fen. Der gläserne Kubus des Mah­n­mals zer­split­terte: Gesamtschaden 8.000 Euro. Gab es ein poli­tis­ches Motiv? Die Polizei schloss das von Beginn an aus, daher stand Der Salzburg­er jet­zt nur wegen Sachbeschädi­gung vor dem Salzburg­er Landesgericht.

Das Mah­n­mal am Kopf der Staats­brücke erin­nert an bei­den Salzachufern an die Kriegs­ge­fan­genen und Zwangsar­beit­er, die zwis­chen 1941 und 1945 gegen ihren Willen zum Neubau der Salzburg­er Staats­brücke einge­set­zt wur­den. Natür­lich war der Ver­dacht nahe­liegend, dass auch dieser Anschlag auf das Mah­n­mal ein­er von den vie­len mit erkennbar recht­sex­tremen Motiv­en war, die es in der Stadt Salzburg in den let­zten zwei Jahren gegeben hat.


© Ewe­ht, CC BY-SA 3.0

In diesem Fall hat­te die Polizei den Täter allerd­ings sofort zur Hand und urteilte schon kurz nach der Tat, dass es keinen poli­tis­chen Hin­ter­grund gebe: „Der Mann sagt, er habe nicht gewusst, wofür das Mah­n­mal ste­ht.“ (Salzburg­er Nachricht­en, 17.1.2015)

Deshalb wurde er auch nicht wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung, son­dern nur wegen Sachbeschädi­gung angeklagt, heißt es jet­zt in den Medi­en. Wurde über­haupt ermit­telt, ob es sich bei dem Delikt um Wieder­betä­ti­gung und bei dem Täter um einen Men­schen mit neon­azis­tis­ch­er Ein­stel­lung han­delt? Ver­mut­lich nicht, denn der Erst­be­fund der Polizei bzw. die dama­lige Aus­sage des Verdächti­gen haben das ja ausgeschlossen.

Dem Gericht erzählte er fol­gende Ver­sion: „Ich hat­te einiges getrunk­en. Meine Mut­ter wurde in ein Pflege­heim gebracht. Uns wurde die Woh­nung genom­men und ich wurde obdach­los.“ Das klingt nachvol­lziehbar – allerd­ings fügte er auch noch hinzu: „Ich hat­te einen Grant auf den Staat. (Kuri­er, 19.5.2015)

Staatliche bzw. kom­mu­nale Objek­te, die mit Obdachlosigkeit in irgen­deinen Zusam­men­hang gebracht wer­den kön­nten, gibt es in der Salzburg­er Innen­stadt etliche. Warum aus­gerech­net ein Mah­n­mal gegen nation­al­sozial­is­tis­chen Zwang für den Grant auf den Staat her­hal­ten musste, wurde nicht angesprochen.

Die Kün­st­lerin Brigitte Kowanz, die das Mah­n­mal geschaf­fen hat­te und bei der Ver­hand­lung anwe­send war, erk­lärte laut „Kuri­er”: „Ob poli­tisch motiviert oder nicht, ich finde Van­dal­is­mus über­flüs­sig, es ist ein­fach eine radikale Sache.“ Der Angeklagte zeigte sich „reumütig und umfassend geständig“ und wurde deshalb zu der milden Strafe von zwei Monat­en bed­ingt verurteilt, die als Zusatzs­trafe zu ein­er Verurteilung des Bezirks­gericht­es Salzburg vom Jän­ner aus­ge­sprochen wur­den. Damals war er zu vier Monat­en – eben­falls wegen Sachbeschädi­gung – verurteilt worden.

Siehe auch ORF Salzburg.