Das Mahnmal am Kopf der Staatsbrücke erinnert an beiden Salzachufern an die Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter, die zwischen 1941 und 1945 gegen ihren Willen zum Neubau der Salzburger Staatsbrücke eingesetzt wurden. Natürlich war der Verdacht naheliegend, dass auch dieser Anschlag auf das Mahnmal einer von den vielen mit erkennbar rechtsextremen Motiven war, die es in der Stadt Salzburg in den letzten zwei Jahren gegeben hat.
In diesem Fall hatte die Polizei den Täter allerdings sofort zur Hand und urteilte schon kurz nach der Tat, dass es keinen politischen Hintergrund gebe: „Der Mann sagt, er habe nicht gewusst, wofür das Mahnmal steht.“ (Salzburger Nachrichten, 17.1.2015)
Deshalb wurde er auch nicht wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung, sondern nur wegen Sachbeschädigung angeklagt, heißt es jetzt in den Medien. Wurde überhaupt ermittelt, ob es sich bei dem Delikt um Wiederbetätigung und bei dem Täter um einen Menschen mit neonazistischer Einstellung handelt? Vermutlich nicht, denn der Erstbefund der Polizei bzw. die damalige Aussage des Verdächtigen haben das ja ausgeschlossen.
Dem Gericht erzählte er folgende Version: „Ich hatte einiges getrunken. Meine Mutter wurde in ein Pflegeheim gebracht. Uns wurde die Wohnung genommen und ich wurde obdachlos.“ Das klingt nachvollziehbar – allerdings fügte er auch noch hinzu: „Ich hatte einen Grant auf den Staat. (Kurier, 19.5.2015)
Staatliche bzw. kommunale Objekte, die mit Obdachlosigkeit in irgendeinen Zusammenhang gebracht werden könnten, gibt es in der Salzburger Innenstadt etliche. Warum ausgerechnet ein Mahnmal gegen nationalsozialistischen Zwang für den Grant auf den Staat herhalten musste, wurde nicht angesprochen.
Die Künstlerin Brigitte Kowanz, die das Mahnmal geschaffen hatte und bei der Verhandlung anwesend war, erklärte laut „Kurier”: „Ob politisch motiviert oder nicht, ich finde Vandalismus überflüssig, es ist einfach eine radikale Sache.“ Der Angeklagte zeigte sich „reumütig und umfassend geständig“ und wurde deshalb zu der milden Strafe von zwei Monaten bedingt verurteilt, die als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung des Bezirksgerichtes Salzburg vom Jänner ausgesprochen wurden. Damals war er zu vier Monaten – ebenfalls wegen Sachbeschädigung – verurteilt worden.