Etwas holprig wird von den Betreibern der Seite behauptet: „Amstetten wird immer mehr ein Ort, in dem sich fragt ist das alles notwendig?” Viel ist es nicht, was den Betreibern als nicht notwendig erscheint für Amstetten: Der nackte Hintern eines Mannes am Ybbsufer erregt nur mäßig, auch die Meldung, dass „Wechselgeldbetrüger unterwegs“ sind, kümmert kaum jemanden.
Dass der Fasching in Amstetten ziemlich mau abläuft, bringt da schon mehr Leute auf die Palme und zu Likes. So richtig in Erregung kommt die Gemeinschaft aber erstmals, als das Thema „Betteln“ in Amstetten angesprochen wird. Natürlich glauben die Betreiber zu wissen, dass es sich um „organisiertes Betteln“ in Amstetten handelt, wobei die Polizei wegschaue und lieber Strafzettel schreibe:
„Wieso, ist betteln erlaubt, allso haben sie keine Handhabe dagegen?
Was meinst du, sollte man es verbieten?
Sollte man härter vorgehen gegen diese Bettler, da es ja offensichtlich organisiert ist?“ (Fehler im Original).
Thematisch orientiert sich die Gruppe, die mittlerweile auch eine Kandidatur zu den nächsten Gemeinderatswahlen ventiliert, an der FPÖ. Die ist aber schon im Gemeinderat vertreten (12,43 %) und zwar mit einer Rechtsaußen-Besetzung. Also versucht es die Gruppe „Muss das sein …“ mit einem noch schärferen Ton: „Amstettens Spielplätze werden toperneuert. Leider haben wir erfahren müssen, dass sich immer weniger einheimische Kinder auf diese Spielplätze trauen, da sie fast ‚Kakerlakenähnlich’ von Südländischen Amstettnern einvernommen werden.“ (Fehler im Original)
Die „südländischen Amstettner“ sind, wie das Foto suggeriert, keine „Österreicher“ („Österreicher unerwünscht?“), aber „kakerlakenähnlich“. 255 Personen signalisieren zu diesem hetzerischen Kommentar ihre Zustimmung, 206 teilen ihn sogar. Unter den mehr als 150 Kommentaren gibt es auch welche, die dem Kakerlakenvergleich scharf widersprechen – die Betreiber sehen allerdings keinen Grund, den Vergleich von Menschen und Kindern mit Ungeziefer (eine Spezialität der Nazis) zurückzunehmen: „Sorry, aber wir wissen nicht wo wir uns hier vergriffen hätten. War nur Beispielmässig aus der Tierwelt hergenommen. Denke unsere Beschreibung ist sehr fair.“
Dass diese „beispielmäßige Beschreibung“ nicht fair, sondern Hetze ist, ist wohl klar. Ob sie auch unter das Tatbild des § 283 (Verhetzung) des Strafgesetzbuches fällt, sollte noch geklärt werden.