Das Verbreiten eines Bescheids, der an eine ganz genau bestimmte Person gerichtet ist, verletzt jedenfalls einmal Datenschutzbestimmungen und eine Reihe von Strafbestimmungen. Wesentlich ist aber: Der durch die Hinzufügung erweckte Eindruck, „AusländerInnen“ würden Leistungen erhalten, die „ÖsterreicherInnen“ nicht erhalten könnten, ist falsch und verhetzend.
Anmerkung: Die Schwärzungen und der Zusatz im Faksimile stammen von den HerstellerInnen des Hassmails, die Verpixelung der persönlichen Daten stammt von uns.
Der mit dem Bescheid zuerkannte Betrag entspricht den Bestimmungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und steht daher jedem Menschen in einer existenziell bedrohlichen Situation zu. Oder anders: Selbstverständlich erhalten auch „österreichische Mütter“ in derselben Lage denselben Betrag.
Einigermaßen perfide ist der von den HerstellerInnen des Hassmails fabrizierte Zusatz aber auch, weil er in einem Detail möglicherweise nicht völlig falsch ist. Sofern kein anderer in den Bereich der steirischen Sozialhilfe fallender Sachverhalt (etwa eine schwere Behinderung oder ähnliches) vorliegt, würden „österreichische Mütter“ den Betrag nach dem Mindestsicherungsgesetz und nicht nach dem Sozialhilfegesetz erhalten. Mit der Verbreitung des Bescheids samt Zusatz wird also nicht allein der völlig falsche Eindruck erweckt, Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft hätten Leistungsansprüche, die „ÖsterreicherInnen“ nicht zustünden, sondern auch implizit die Sozialhilfe für besonders stark von Ausgrenzung betroffenen Menschen wie etwa Menschen mit schwerster Behinderung oder Wohnungslose in Frage gestellt.
Zentral in diesem Zusammenhang: Anders als die Mindestsicherung, auf die „österreichische Mütter“ in dieser Lage einen Rechtsanspruch haben, gibt es im Fall der Sozialhilfe keinen Rechtsanspruch. Oder um es anders zu formulieren: Wenn eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialhilfegesetz gewährt wird, muss schon eine sehr schlimme Lebenssituation vorliegen. Den HerstellerInnen und VerbreiterInnen dieses Hetzmails ist das egal, sie missbrauchen jede Form des Elends, um ihre Hetzbotschaften zu verbreiten.
Die Bezirkshauptmannschaft Murtal hat alle notwendigen rechtlichen Schritte gesetzt, um die TäterInnen zu finden und vor Gericht zu stellen.