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Noch eine Hassmail im Umlauf

Ein für Ras­sis­tIn­nen erstaun­li­ches Maß an Krea­ti­vi­tät haben noch unbe­kann­te Täte­rIn­nen auf­ge­wandt, um ein Hass­mail in Umlauf zu brin­gen: Sie ver­brei­ten einen Bescheid der Bezirks­haupt­mann­schaft Mur­tal, mit dem einer sechs­köp­fi­gen Fami­lie Sozi­al­hil­fe zuer­kannt wird. Das krea­ti­ve Ele­ment dabei: dem Bescheid wur­de die Zei­le „Dies gilt nicht für Öster­rei­chi­sche (sic) Müt­ter!!“ hin­zu­ge­fügt. Auf die­se Wei­se soll […]

23. Dez 2013

Das Ver­brei­ten eines Bescheids, der an eine ganz genau bestimm­te Per­son gerich­tet ist, ver­letzt jeden­falls ein­mal Daten­schutz­be­stim­mun­gen und eine Rei­he von Straf­be­stim­mun­gen. Wesent­lich ist aber: der durch die Hin­zu­fü­gung erweck­te Ein­druck, „Aus­län­de­rIn­nen“ wür­den Leis­tun­gen erhal­ten, die „Öster­rei­che­rIn­nen“ nicht erhal­ten könn­ten, ist falsch und verhetzend.


Anmer­kung: Die Schwär­zun­gen und der Zusatz im Fak­si­mi­le stam­men von den Her­stel­le­rIn­nen des Hass­mails, die Ver­pi­xelung der per­sön­li­chen Daten stammt von uns.
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Der mit dem Bescheid zuer­kann­te Betrag ent­spricht den Bestim­mun­gen für die Bedarfs­ori­en­tier­te Min­dest­si­che­rung und steht daher jedem Men­schen in einer exis­ten­zi­ell bedroh­li­chen Situa­ti­on zu. Oder anders: selbst­ver­ständ­lich erhal­ten auch „öster­rei­chi­sche Müt­ter“ in der sel­ben Lage den sel­ben Betrag.

Eini­ger­ma­ßen per­fi­de ist der von den Her­stel­le­rIn­nen des Hass­mails fabri­zier­te Zusatz aber auch, weil er in einem Detail mög­li­cher­wei­se nicht völ­lig falsch ist. Sofern kein ande­rer in den Bereich der stei­ri­schen Sozi­al­hil­fe fal­len­der Sach­ver­halt (etwa eine schwe­re Behin­de­rung oder ähn­li­ches) vor­liegt, wür­den „öster­rei­chi­sche Müt­ter“ den Betrag nach dem Min­dest­si­che­rungs­ge­setz und nicht nach dem Sozi­al­hil­fe­ge­setz erhal­ten. Mit der Ver­brei­tung des Bescheids samt Zusatz wird also nicht allein der völ­lig fal­sche Ein­druck erweckt, Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft hät­ten Leis­tungs­an­sprü­che, die „Öster­rei­che­rIn­nen“ nicht zustün­den, son­dern auch impli­zit die Sozi­al­hil­fe für beson­ders stark von Aus­gren­zung betrof­fe­nen Men­schen wie etwa Men­schen mit schwers­ter Behin­de­rung oder Woh­nungs­lo­se in Fra­ge gestellt. Sehr zen­tral in die­sem Zusam­men­hang: anders als die Min­dest­si­che­rung, auf die „öster­rei­chi­sche Müt­ter“ in die­ser Lage einen Rechts­an­spruch haben, gibt es im Fall der Sozi­al­hil­fe kei­nen Rechts­an­spruch. Oder um es anders zu for­mu­lie­ren: wenn eine Leis­tung zur Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes nach dem Sozi­al­hil­fe­ge­setz gewährt wird, muss schon eine sehr schlim­me Lebens­si­tua­ti­on vor­lie­gen. Den Her­stel­le­rIn­nen und Ver­brei­te­rIn­nen die­ses Hetz­mails ist das egal: Sie miss­brau­chen jede Form des Elends, um ihre Hetz­bot­schaf­ten zu verbreiten.

Die Bezirks­haupt­mann­schaft Mur­tal hat alle not­wen­di­gen recht­li­chen Schrit­te gesetzt, um die Täte­rIn­nen zu fin­den und vor Gericht zu stellen.

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