Flüchtige Neonazis? Unbekannt!

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Wie vie­le Neo­na­zis sind eigent­lich unter­ge­taucht und ver­su­chen, sich einem Haft­be­fehl zu ent­zie­hen? Das frag­ten deut­sche Medi­en und Par­la­men­ta­ri­er im Zug der Debat­te um den NSU. Für Öster­reich woll­te das der SPÖ-Abge­ord­ne­te Johann Mai­er wis­sen und stell­te des­halb eine Anfra­ge an die Jus­tiz­mi­nis­te­rin. Die Ant­wort war doch eher überraschend.

Die Fra­gen von Mai­er waren eigent­lich recht prä­zi­se. So heißt es in Fra­ge 2: „Wie vie­le die­ser Haft­be­feh­le bezie­hen sich nach dem Haft­be­fehl u.a. auf PMK-rechts-Straf­ta­ten, und wie vie­le Gewalt­ta­ten (bit­te auch Dop­pel­nen­nun­gen angeben)?“

Die Ant­wort der Jus­tiz­mi­nis­te­rin war auch sehr klar, wenn auch lapi­dar. Auf die sechs Fra­gen von Mai­er ant­wor­te­te sie so: „Die Ver­fah­rens­au­to­ma­ti­on Jus­tiz kennt weder eine Ken­nung „Neo­na­zis“ noch eine sol­che für ‚poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät’. Die Fra­gen ent­zie­hen sich daher einer auto­ma­ti­ons­un­ter­stütz­ten sta­tis­ti­schen Auswertung.“

Mai­er hat­te nicht danach gefragt, ob es eine auto­ma­ti­ons­ge­stütz­te sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung zu flüch­ti­gen Neo­na­zis gibt, son­dern, ob es flüch­ti­ge Neo­na­zis gibt. Die­se Fra­gen kann oder will die Jus­tiz­mi­nis­te­rin nicht beant­wor­ten. Ein Armuts­zeug­nis! Bis auf wei­te­res müs­sen wir davon aus­ge­hen, dass es die Jus­tiz­mi­nis­te­rin nicht inter­es­siert, ob und wie vie­le Neo­na­zis auf der Flucht sind und sich der Straf­ver­fol­gung entziehen.