Ins Rollen gebracht haben die Ermittlungen die Opferanwälte der Jugendlichen, die in einer Sachverhaltsdarstellung die genaueren Umstände beschrieben. So soll der 79-jährige Ex-Pater Äußerungen wie „Ich hol‘ die Pumpgun und erschieß Dich, du Jud‘!“ bzw. „Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist“ gemacht und auch einen SS-Dolch mit der Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“ gezeigt haben. Ein Teil der Anzeige richtet sich auch gegen unbekannte Täter, weil im Internat angeblich von Tellern mit Hakenkreuz-Signatur gegessen wurde.
Das Urteil wegen der sexuellen Übergriffe durch den Ex-Geistlichen ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht hat.