Gertrud Meschar hat an Martin Grafs Veranstaltung wohl nicht teilgenommen. Es ist auch nicht klar, ob sie eine der am Ende des Nazi-Reichs vertriebenen Frauen ist, derer Martin Graf mit der Veranstaltung gedenken wollte. Dass die Vertreibungen eine Vorgeschichte hatten, die mit der brutalen Ausrottungs- und Siedlungspolitik der Nazis zu tun hatte, das war offensichtlich nicht Thema dieser Veranstaltung.
Gertrud Meschar hat jedenfalls auch ein Leiden, das mit Martin Graf zu tun hat. Im Mai 2006 begründete sie die Gertrud Meschar Privatstiftung. Frau Meschar, die mittlerweile 90 Jahre alt ist, bestellte damals einen Stiftungsvorstand, der aus Martin Graf, Alfred Wansch (beide Burschenschaft Oympia) und Michael Witt, dem Rechtsanwalt, in dessen Kanzlei die Stiftung gegründet wurde, bestand.
Die Stiftung, deren Anfangsvermögen 75.000 Euro betrug, wurde natürlich von einem Notar beurkundet: Harald Stefan, Olympe und mittlerweile Nationalratsabgeordneter der FPÖ bestätigte die Stiftung. Das Anfangsvermögen der Stiftung betrug magere 75.000 Euro. Für die Grabpflege nach dem Ableben der Stifterin hätte das wohl gereicht, für die anderen Zwecke der Stiftung, die im Artikel 4 der Stiftungsurkunde beschrieben werden wohl kaum. Wie die alte Frau dem ORF-Report erzählte, wurde aber eifrig „nachgestiftet“, sodass das Stiftungsvermögen mittlerweile bei einer Million Euro liegen soll.
Damit lässt sich etwas anfangen, dürften sich die Stiftungsvorstände gedacht haben. Jedenfalls sind nach Darstellung von Frau Meschar aus dem Vermögen der Stiftung und einem Kredit Hausanteile an jenem Haus erworben worden, in dem das Restaurant des Bruders von Martin Graf eingemietet ist.
„Ich bin reingelegt worden“, erklärte Frau Meschar dem „Report“ vom 22.5. 2012. In der Stiftung hat sie laut Stiftungsvertrag nichts mehr zu melden. Im Gegenteil, die Stiftungsbegünstigte kann sogar vom Stiftungsvorstand aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossen werden. Im Artikel 11 (Verlust der Begünstigung) der Stiftungsurkunde ist geregelt, dass auch Begünstigte, die Beschlüsse der Organe der Stiftung oder die Stiftung selbst anfechten, vom Kreis der Begünstigten ausgeschlossen werden können. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand, also Martin Graf, Dritter Präsident und Olympe, Alfred Wansch, FPÖ-Gemeinderat und Olympe sowie Michael Witt, der Rechtsanwalt, in dessen Kanzlei Martin Graf früher einmal tätig war.
Stiftung: Verlust der Begünstigung
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Mit dem Restaurant Graf verbindet auch Martin Graf einiges. Martin Graf war dort als Kommanditist und bis zum Jahr 2001 als Geschäftsführer tätig. Jetzt hält Martin Grafs Firma GM Consulting KG die Anteile…..