In Kärnten wird ein FPÖ-Mitglied verwarnt (sagt die AfP) oder ausgeschlossen (sagt Vilimsky), weil es Flugblätter der AfP verbreitet. Der Parteiobmann der FPÖ darf ungestraft AfP-Flugblätter und ‑Botschaften verbreiten? Scheint so. Das Innenministerium schweigt, obwohl es zumindest die Angaben für die Asylwerberfamilie korrigieren könnte, die in den Ländern zuständigen Sozialressorts schweigen auch. Stillschweigen auch bei den Parteien ÖVP und SPÖ. Darf jetzt der FPÖ-Parteichef schon ungeniert und unkommentiert Hetze von Neonazis übernehmen? Einige Medien haben über die unglaubliche Entgleisung Straches berichtet: Der Standard, die Kleine Zeitung, die Wiener Zeitung, der Falter (Strache – Dolm der Woche), Pro Sieben — Austria News und überraschenderweise auch krone.at.
Strache selbst postet munter weiter: einmal das Äpfel und Birnen-Beispiel (6 Kinder bei der Asylwerberfamilie, 3 Kinder bei der Facharbeiterfamilie), dann wieder eines, wo zumindest die Kinderzahl stimmt bzw. vergleichbar ist. Die Resultate sind neuerlich falsch. „Ich habe den Sachverhalt nochmals durchrechnen lassen“, postet Strache. Welchen Sachverhalt? Den der AfP? Die Demagogie beginnt bereits mit dem Bild, das die AFP und Strache in den Köpfen festzurren wollen: „Asylanten“ mit sechs Kindern! Der „Sachverhalt“ endet dort, wo Strache stock und steif behauptet: „Trotz erbrachter Arbeitsleistung ist ein Österreicher deutlich schlechter gestellt“.
Die „Fehler“ der FPÖ-Einsteins
- Eine Gegenüberstellung von „Leistungen für Asylanten“ und „Österreichischer Facharbeiter“ (noch dazu ohne wesentliche Sozialtransfers) ist plumpe Manipulation: Es können nur die Einkünfte verglichen, aber weder „Kosten“ noch „Leistungen“ sinnvoll und exakt verglichen werden. Daher sind auch „Bekleidungshilfe“ und „Schulbedarf“ eigentlich nicht in „Einkünften“ darzustellen. Wir haben sie trotzdem in die erweiterte Darstellung aufgenommen.
- Wie in der Vorgabe der AfP-Nazis rechnen die Strache-Einsteins auch diesmal bei der Facharbeiterfamilie mit dem Bruttomonatslohn oder ‑gehalt des Facharbeiters. Den gibt es aber in Österreich 14mal. Daher ist für die Ermittlung des tatsächlichen Monatseinkommens zunächst das Jahresbruttoeinkommen (x 14) unter Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben notwendig. Daraus wird das monatliche Nettoeinkommen („Jahreszwölftel“) berechnet. Strache bleibt lieber lieber bei der „Berechnung“ der AfP, die falsch ist.
- Strache rechnet bei der Asylwerberfamilie die Kosten für die „Krankenversicherung“ hinzu, während er die „Kosten“ für die Sozialversicherung( die auch Pensions‑, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge beinhalten) bei der Facharbeiterfamilie abzieht. Das ist pure Manipulation!
- Die Familienbeihilfe wird in Straches „neuem“ Vergleich für die sechs Kinder mit 921,30 € angegeben. Das stimmt zweifach nicht. Zum einen haben AsylwerberInnen definitiv keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, zum anderen gibt es für die Facharbeiterfamilie zusätzlich den Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Die Facharbeiterfamilie erhält daher insgesamt 1.279 Euro für ihre sechs Kinder, bei Strache nur 921,30 €.
- Entgegen den Behauptungen von Strache, wonach beide Familien den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hätten (das er aber vorsichtshalber nicht eingerechnet hat), gibt es diesen Anspruch nur für die Facharbeiterfamilie.
- In Wien erhält die Facharbeiterfamilie von Strache zusätzlich einen Familienzuschuss, eine Wohnbeihilfe und, weil das Familieneinkommen für acht Personen so niedrig ist, auch (ergänzende Leistungen der) Mindestsicherung.