Für Axel Reitz ist damit „einem der bekanntesten nationalen Politiker der Welt“ Unrecht angetan worden. Während Reitz und die Kölner Neonazis mit einer Demonstration gegen die angeblich von der Polizei an ihnen verübten Repressalien drohen, hat sich Duke selbst schon auf sein Stammgeschäft, das Betteln um Spenden, verlegt. Auch er bemüht die Tränendrüsen, allerdings wesentlich geübter als Reitz.
Axel Reitz, der „Hitler von Köln“
Auf seiner Website erklärt Duke blumig, dass es ihm jetzt leider nicht möglich sei, nach Louisiana zurückzukehren, so angenehm das auch wäre. Jetzt müsse er seiner Verpflichtung nachkommen und sich für seine Rechte und die der europäischen Völker einsetzen. Dieser Kampf koste aber viel Geld. Und dann drückt Duke noch einmal ordentlich auf die Tränendrüsen: Während sich die meisten „meiner lieben Freunde“ schon vorbereiten auf Weihnachten mit all der Wärme, Liebe und Freundschaft, habe er weit weg von zuhause seinen gerechten Kampf zu kämpfen. Und obwohl das eine ziemlich einsame Angelegenheit scheint und er all seine Freunde ganz schrecklich vermisst, ist er sich ihrer Großzügigkeit in diesem heiligen Kampf, der für ihn so viel bedeutet, ganz sicher. Ja, was soll man da tun, damit der traurige Mann mit dem Dackelblick über diese schwierigen Weihnachten 2011 drüberkommt? Spenden natürlich!
Schließlich braucht der Mann immer Geld. Seit Duke im Juli öffentlich ventilierte, eventuell für die nächsten US-Präsidentschaftswahlen kandidieren zu wollen, tingelte er durch die USA, um seine Unterstützung auszuloten. Viel dürfte dabei nicht herausgekommen sein, denn die wenigen Kommentatoren, die sich überhaupt mit Dukes Ambitionen beschäftigten, lästerten über Dukes offenen Antisemitismus. Leonard Zeskind, ein Kenner der rechtsextremen Szene, vermutet, dass Duke dringend seine verstaubten Spenderlisten auffrischen möchte und das auch schon der eigentliche Grund für seine Ambitionen war.
Mit seinem Antisemitismus kann Duke zwar nicht bei den rechten Republikanern punkten, aber bei dem strammen Neonazis in Europa. Warum die Schweiz 2009 ein Aufenthaltsverbot gegen Duke ausgesprochen hat, ist nicht öffentlich bekannt. Jedenfalls hat die deutsche Polizei Duke am 25.11. bei der Anreise zu einer Neonazi-Veranstaltung in Köln, wo er als Redner angekündigt war, festgenommen und am 26.11. gegen Mittag unter der Auflage, das Land innerhalb 24 Stunden zu verlassen, enthaftet. Als Begründung gaben die deutschen Behörden das von der Schweiz erlassene Aufenthaltsverbot an. Duke, der bezeichnenderweise nicht näher ins Detail gehen will, spricht in seiner tränendrüsentreibenden Weihnachtsbotschaft von einer „plumpen Verdrehung von Einreisegesetzen“, die zu seiner Verhaftung geführt habe. Auch Axel Reitz nennt einen „Verstoß gegen das Schengen-Abkommen“ als Grund für die Festnahme und fügt noch hinzu: „Dr. Duke ist jetzt auf dem Weg in ein anderes Land.“
Das Youtube-Video zu Duke von AH
Das Land, das David Duke schon Samstag abends erreichte, war Österreich. Das österreichische Innenministerium interpretiert die Festnahme und Ausweisung Dukes durch Deutschland aber anders. Grund für die Festnahme Dukes in Köln sei das deutsche Aufenthaltsgesetz, nicht aber das Schengen-Einreiseverbot (Kurier, 1.12.2011). Den österreichischen Behörden seien die „Hände gebunden“, solange er hier nicht agitiere.
Die Hände gebunden hatte sich das Innenministerium schon 2009, als Duke nach einem verhinderten Vortrag bei Neonazis in Prag von den tschechischen Behörden zur Ausreise gezwungen wurde und ebenfalls nach Österreich, nämlich nach Zell/See reiste. Damals erklärte das Innenministerium, dass Duke gerade als Tourist eingereist sei und problemlos drei Monate innerhalb eines halben Jahrs bleiben könne. Was die Behörde nicht dazu sagte, war, dass sich Duke seit Jahren schon immer wieder in Österreich aufhält, hier wohnt, angeblich auch studiert und seine rechtsextreme Schrott-Propaganda von Österreich aus betreibt. Die Begründung eines Daueraufenthalts durch die faktische Aneinanderreihung von touristischen Aufenthalten ist allerdings ebenfalls verboten.