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HNG verboten

Die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für natio­na­le poli­ti­sche Gefan­ge­ne und deren Ange­hö­ri­ge e.V. (HNG) ist ver­bo­ten wor­den. In einer Pres­se­mit­tei­lung gab das deut­sche Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um bekannt, dass in „Bay­ern, Nie­der­sach­sen, Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len und Rhein­­land-Pfalz Durch­­­su­chungs- und Beschlag­nah­me­maß­nah­men gegen füh­ren­de Mit­glie­der der HNG” statt­fin­den. Bereits im Herbst 2010 war die HNG Ziel von Haus­durch­su­chun­gen. Die HNG habe sich „dem akti­ven Kampf gegen […]

21. Sep 2011

Bereits im Herbst 2010 war die HNG Ziel von Haus­durch­su­chun­gen. Die HNG habe sich „dem akti­ven Kampf gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ver­schrie­ben” und ver­sucht, rechts­extre­me Straf­tä­ter „im kri­mi­nel­len rechts­extre­mis­ti­schen Spek­trum dau­er­haft zu ver­an­kern”, heisst es in der Pres­se­mit­tei­lung weiter.

Die HNG wur­de 1967 gegrün­det und betreut Neo- und Alt­na­zis, die zu Gefäng­nis­stra­fen ver­ur­teilt wur­den oder in Unter­su­chungs­haft sit­zen. Unter den betreu­ten Nazis befin­den sich ver­ur­teil­te (Massen)Mörder und Gewalt­ver­bre­cher. Den Akti­ons­ra­di­us der HNG bil­det nicht nur die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Auch öster­rei­chi­sche Neo- und Alt­na­zis wur­den und wer­den von der HNG betreut – in der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit etwa die Akti­vis­ten des Bund frei­er Jugend (BfJ) wäh­rend ihrer Unter­su­chungs­haft. Gott­fried Küs­sel muß wohl die­ses Mal auf die Unter­stüt­zung der HNG verzichten.

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