HNG verboten

Die Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene und deren Ange­hörige e.V. (HNG) ist ver­boten wor­den. In ein­er Pressemit­teilung gab das deutsche Bun­desin­nen­min­is­teri­um bekan­nt, dass in „Bay­ern, Nieder­sach­sen, Nor­drhein-West­falen und Rhein­land-Pfalz Durch­suchungs- und Beschlagnah­memaß­nah­men gegen führende Mit­glieder der HNG” stattfinden.

Bere­its im Herb­st 2010 war die HNG Ziel von Haus­durch­suchun­gen. Die HNG habe sich „dem aktiv­en Kampf gegen die frei­heitliche demokratis­che Grun­dord­nung ver­schrieben” und ver­sucht, recht­sex­treme Straftäter „im krim­inellen recht­sex­trem­istis­chen Spek­trum dauer­haft zu ver­ankern”, heisst es in der Pressemit­teilung weiter.

Die HNG wurde 1967 gegrün­det und betreut Neo- und Alt­nazis, die zu Gefäng­nis­strafen verurteilt wur­den oder in Unter­suchung­shaft sitzen. Unter den betreuten Nazis befind­en sich verurteilte (Massen)Mörder und Gewaltver­brech­er. Den Aktion­sra­dius der HNG bildet nicht nur die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Auch öster­re­ichis­che Neo- und Alt­nazis wur­den und wer­den von der HNG betreut – in der jüng­sten Ver­gan­gen­heit etwa die Aktivis­ten des Bund freier Jugend (BfJ) während ihrer Unter­suchung­shaft. Got­tfried Küs­sel muß wohl dieses Mal auf die Unter­stützung der HNG verzichten.