Der 23-jährige Schärdinger hatte bei dem Brandanschlag auch einen Polizisten verletzt und auf der Flucht einen elfjährigen Buben als Geisel genommen. Zeugen berichteten, der Brandstifter habe den im Haus lebenden AusländerInnen zugerufen: „Ich habe euch jetzt ordentlich eingeheizt“. Als die Feuerwehr eintraf, habe er den Feuerwehrleuten zugerufen: “Denen habe ich es gezeigt – von denen lebt keiner mehr.”
Am Tag der Brandstiftung, der in Deutschland als Tag der Deutschen Einheit gefeiert wird, sei der Täter zuvor auch mit einer deutschen Flagge herumspaziert. Politische Motive für die Tat dürften beim Prozess aber keine Rolle gespielt haben, denn die medizinischen Gutachter stellten bei ihm ein hohes Gefährdungspotential für weitere ähnliche Straftaten fest und befürworteten die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist rechtskräftig.