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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Linz (OÖ): Suspendierung aufgehoben, alle Strafanzeigen zurückgelegt!

Uwe Sai­ler, der Poli­zei­be­am­te, dem von der FPÖ zur Last gelegt wur­de, einen Mail­wech­sel mit Karl Öllin­ger, Abg. der Grü­nen, über Neo­na­zis geführt und dadurch die Amts­ver­schwie­gen­heit gebro­chen bzw. Amts­miss­brauch began­gen zu haben, kann sich freu­en: Die Staats­an­walt­schaft hat – so wie schon zwei Tage zuvor bei Öllin­ger – alle (für Harald Vilims­ky von der FPÖ: ALLE !) Anzei­gen zurück­ge­legt, sei­ne Sus­pen­die­rung vom Dienst wur­de eben­falls aufgehoben.

22. Feb. 2011

Die Lis­te der ange­zeig­ten Straf­tat­be­stän­de war bei ihm aller­dings erheb­lich län­ger. Eini­ge stramm Rech­te hat­ten nach den Vor­wür­fen der FPÖ noch schnell nach­ge­tre­ten und ver­sucht, den als Daten­fo­ren­si­ker bzw. Gerichts­sach­ver­stän­di­gen täti­gen Sai­ler über die Straf­an­zei­gen auch in sei­ner Neben­be­schäf­ti­gung fer­tig­zu­ma­chen. Neben den Vor­wür­fen nach § 302 (1) Miss­brauch der Amts­ge­walt, § 310 Abs 1 Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses, § 288 (3) fal­sche Beweis­aus­sa­ge unter Eid wur­de auch noch wegen fol­gen­der Bestim­mun­gen des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) gegen ihn ermit­telt: § 225a Daten­fäl­schung, § 229 (1) Urkun­den­un­ter­drü­ckung, § 293 (1) Fäl­schung eines Beweis­mit­tels, § 295 Unter­drü­ckung eines Beweis­mit­tels und und § 297 Verleumdung.

Die Vor­wür­fe bezo­gen sich im wesent­li­chen dar­auf, dass Sai­ler im Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den Bund Frei­er Jugend (BfJ) als sach­ver­stän­di­ger Zeu­ge eine Aus­wer­tung der sicher­ge­stell­ten elek­tro­ni­schen Daten vor­ge­nom­men hat­te, die nicht nach dem Geschmack der Ange­klag­ten und ihrer Kame­ra­den war. Auch die­se Vor­wür­fe erwie­sen sich als sub­stanz­los – sei­ne Dienst­be­hör­de hat unmit­tel­bar nach Bekannt­wer­den der Ein­stel­lung aller Ver­fah­ren die Sus­pen­die­rung vom Dienst aufgehoben.

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