Die Liste der angezeigten Straftatbestände war bei ihm allerdings erheblich länger. Einige stramm Rechte hatten nach den Vorwürfen der FPÖ noch schnell nachgetreten und versucht, den als Datenforensiker bzw. Gerichtssachverständigen tätigen Sailer über die Strafanzeigen auch in seiner Nebenbeschäftigung fertigzumachen. Neben den Vorwürfen nach § 302 (1) Missbrauch der Amtsgewalt, § 310 Abs 1 Verletzung des Amtsgeheimnisses, § 288 (3) falsche Beweisaussage unter Eid wurde auch noch wegen folgender Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) gegen ihn ermittelt: § 225a Datenfälschung, § 229 (1) Urkundenunterdrückung, § 293 (1) Fälschung eines Beweismittels, § 295 Unterdrückung eines Beweismittels und und § 297 Verleumdung.
Die Vorwürfe bezogen sich im wesentlichen darauf, dass Sailer im Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen den Bund Freier Jugend (BfJ) als sachverständiger Zeuge eine Auswertung der sichergestellten elektronischen Daten vorgenommen hatte, die nicht nach dem Geschmack der Angeklagten und ihrer Kameraden war. Auch diese Vorwürfe erwiesen sich als substanzlos – seine Dienstbehörde hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Einstellung aller Verfahren die Suspendierung vom Dienst aufgehoben.