Feldkirch (Vorarlberg): Skinhead provozierte

Ein recht­sex­tremer Skin­head hat­te im Dezem­ber 2009 einen aus Kenia stam­menden Öster­re­ich­er mit dem Spruch „Scheiß Neger“ angepö­belt und den Zugang zu ein­er Videothek in Bre­genz zu ver­wehren versucht.

In einem ersten Ver­fahren vor dem Lan­des­gericht Feld­kirch wurde der Kenia-Öster­re­ich­er wegen gefährlich­er Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung zu ein­er bed­ingten Geld­strafe verurteilt. Das Ober­lan­des­gericht hob das Urteil, gegen das der Angeklagte berufen hat­te, wieder auf und ver­wies zur neuer­lichen Ver­hand­lung an das Lan­des­gericht Feld­kirch, weil zwei Zeu­gen nicht ein­ver­nom­men wor­den waren.

Die Aus­sagen dieser bei­den Zeu­gen führten jet­zt, Ende Dezem­ber 2010, zu einem Freis­pruch man­gels Beweisen. Der Skin­head, der im ersten Prozess als Belas­tungszeuge aufge­treten war, hat­te behauptet, der Angeklagte habe ihn mit einem Mess­er bedro­ht. Der 49-jährige Angeklagte behar­rte darauf, es sei eine DVD-Hülle gewe­sen. Der Skin­head, der sich beim ersten Prozess nur einen milden Tadel des Richters für seine Pro­voka­tion einge­han­delt hat­te („Das tut man nicht, egal welch­er Ein­stel­lung man ist“), blieb straf­frei – so wie seine Gat­tin, die schon im ersten Ver­fahren angeklagt war, weil sie den Angeklagten nicht vorsät­zlich, son­dern in ein­er abwehren­den Notwehrbe­we­gung geschla­gen habe.

(Quelle: Neue Vorarl­berg­er Tageszeitung, 29.12.2010 und 10.2.2010)