In einem ersten Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch wurde der Kenia-Österreicher wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil, gegen das der Angeklagte berufen hatte, wieder auf und verwies zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Feldkirch, weil zwei Zeugen nicht einvernommen worden waren.
Die Aussagen dieser beiden Zeugen führten jetzt, Ende Dezember 2010, zu einem Freispruch mangels Beweisen. Der Skinhead, der im ersten Prozess als Belastungszeuge aufgetreten war, hatte behauptet, der Angeklagte habe ihn mit einem Messer bedroht. Der 49-jährige Angeklagte beharrte darauf, es sei eine DVD-Hülle gewesen. Der Skinhead, der sich beim ersten Prozess nur einen milden Tadel des Richters für seine Provokation eingehandelt hatte („Das tut man nicht, egal welcher Einstellung man ist“), blieb straffrei – so wie seine Gattin, die schon im ersten Verfahren angeklagt war, weil sie den Angeklagten nicht vorsätzlich, sondern in einer abwehrenden Notwehrbewegung geschlagen habe.
(Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 29.12.2010 und 10.2.2010)