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Stoppt die Rechten

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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Im Namen der Republik

Im Namen der Republik

Das Han­dels­ge­richt Wien hat in der Rechts­sa­che der kla­gen­den Par­tei Robert Lizar, ver­tre­ten durch Ghen­eff-Rami-Som­mer Rechts­an­wäl­te OG, gegen die beklag­te Par­tei, Grü­ner Klub im Par­la­ment wegen € 34.990,00 sA (gewerb­li­cher Rechtsschutz/Urheberrecht) zu Recht erkannt:

1. Die beklag­te Par­tei ist schul­dig, es zu unter­las­sen, die Lichtbildwerke

und

zu ver­viel­fäl­ti­gen oder der Öffent­lich­keit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ins­be­son­de­re wenn die Licht­bild­wer­ke eigen­mäch­tig beschnit­ten oder auf sons­ti­ge Wei­se eigen­mäch­tig ver­än­dert wer­den oder wenn der Urhe­ber der Licht­bild­wer­ke, Robert Lizar, nicht genannt wird.

2. Die beklag­te Par­tei ist schul­dig, den Urteils­spruch über die Punk­te 1. und 2. des Urteils­be­geh­rens bin­nen 14 Tagen auf der unter //www.stopptdierechten.at/ erreich­ba­ren Inter­net-Web­site zu ver­öf­fent­li­chen, und zwar
— für die Dau­er von sechs Monaten;
— ange­kün­digt und ver­linkt in dem Teil der Start­sei­te, der bei Auf­ruf der Home­page ohne Scrol­len sicht­bar wird;
— die Über­schrift „Im Namen der Repu­blik“ in Schrift­grö­ße 16;
— der Fließ­text der Urteils­ver­öf­fent­li­chung in Schrift­grö­ße 12;
— die Namen der Par­tei­en und der Par­tei­en­ver­tre­ter fett gedruckt;
— die gesam­te Urteils­ver­öf­fent­li­chung in einem schwar­zen Rahmen.

Han­dels­ge­richt Wien, Abtei­lung 43
1030 Wien, Mar­xer­gas­se 1a, 20. April 2015
Mag. Chris­ti­an Mos­ser, LLM, Richter
1. Jan. 2010

Im Namen der Republik

Das Han­dels­ge­richt Wien hat in der Rechts­sa­che der kla­gen­den Par­tei Robert Lizar, ver­tre­ten durch Ghen­eff-Rami-Som­mer Rechts­an­wäl­te OG, gegen die beklag­te Par­tei, Grü­ner Klub im Par­la­ment wegen € 34.990,00 sA (gewerb­li­cher Rechtsschutz/Urheberrecht) zu Recht erkannt:

1. Die beklag­te Par­tei ist schul­dig, es zu unter­las­sen, die Lichtbildwerke

und

zu ver­viel­fäl­ti­gen oder der Öffent­lich­keit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ins­be­son­de­re wenn die Licht­bild­wer­ke eigen­mäch­tig beschnit­ten oder auf sons­ti­ge Wei­se eigen­mäch­tig ver­än­dert wer­den oder wenn der Urhe­ber der Licht­bild­wer­ke, Robert Lizar, nicht genannt wird.

2. Die beklag­te Par­tei ist schul­dig, den Urteils­spruch über die Punk­te 1. und 2. des Urteils­be­geh­rens bin­nen 14 Tagen auf der unter //www.stopptdierechten.at/ erreich­ba­ren Inter­net-Web­site zu ver­öf­fent­li­chen, und zwar
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— die Namen der Par­tei­en und der Par­tei­en­ver­tre­ter fett gedruckt;
— die gesam­te Urteils­ver­öf­fent­li­chung in einem schwar­zen Rahmen.

Han­dels­ge­richt Wien, Abtei­lung 43
1030 Wien, Mar­xer­gas­se 1a, 20. April 2015
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