Das linke Filmkollektiv veröffentlicht die von ihm produzierten Clips unter einer Creative-Commons-(CC)-Lizenz mit eingeschränkten Wiederverwendungsrechten. Die FPÖ wiederum hatte im Juni 2014 Ausschnitte eines Clips über den Prozess gegen Josef S., der im Zuge der Proteste gegen den Akademiker-Ball 2014 verhaftet wurde, ohne zu fragen für ihren FPÖ-Channel auf Youtube verwendet. Da dieser jedoch unter Copyright steht, lag ein eindeutiger Verstoß gegen die CC-Lizenz vor. Zudem wurde unerfreulicher Weise auch das Logo der Filmpirat_innen eingeblendet und damit eine ungewollte Nähe zwischen der FPÖ und dem Kollektiv hergestellt. Das Kollektiv selbst reagierte zunächst in einem außergerichtlichen Schreiben mit einer Abmahnung sowie einer Unterlassungserklärung.
Die FPÖ zeigte sich jedoch alles andere als einsichtig und reichte gemeinsam mit dem Freiheitlichen Parlamentsklub im Oktober 2014 eine Gegenklage ein, in der sie den Filmpirat_innen vorwarfen, „falsche Behauptungen aufzustellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern“(1). Durch die hohe Klagssumme von 35.000 Euro war das Kollektiv zunächst mit derart hohen Anwältinnenkosten konfrontiert, dass es beinahe vor einer Pleite stand. Mit Hilfe einer Spendenkampagne und Aufklärungsarbeit über die Klagsstrategien der FPÖ, die letztlich darauf abzielen politische Gegner_innen finanziell zu ruinieren und damit mundtot zu machen, konnte diese aber abgewendet wurden.
Erst im Juni 2016 stellte sich wieder Erleichterung für die Filmpirat_innen ein. Die Klage der FPÖ wurde abgewiesen. Das Wiener Handelsgericht war zu dem erfreulichen Ergebnis gekommen, dass durch die Nutzung des Filmmaterials der Filmpirat_innen seitens der FPÖ „nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt [wurden], welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz (…) gegeben gewesen wären.“ (2) Das Urteil ist jedoch nicht nur für die Filmpirat_innen selbst, sondern auch für die strikte Wahrung von CC-Lizenzen in Österreich von Bedeutung.
Einer der Banner, mit denen die Filmpirat_innen um Unterstützung für ihre Sache warben…
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Doch die Freude war nur von kurzer Dauer, da sich die FPÖ bislang nicht geschlagen zu geben scheint. Im Gegenteil reichte sie Berufung gegen das Urteil ein, was einerseits bedeutet, dass weiter verhandelt wird. Andererseits entstehen neben den zeitintensiven, belastenden und ärgerlichen Unannehmlichkeit erneut hohe Kosten für das Kollektiv. Genau darauf zielt die Strategie der FPÖ auch ab und so kommt das Verfahren nun in die nächste Instanz und wird vor dem Wiener Oberlandesgericht weiterverhandelt.
(1) https://www.filmpiraten.org/hintergrundinfos-fpoe-prozess/
(2) derstandard.at/2000043557142/Urheberrecht-FPOe-verliert-Klage-gegen-Filmpiraten
[Edit 1: Josef S. wurde 2014, nicht 2013, verhaftet.]