Es gibt Wiederbetätigungsprozesse, in denen Angeklagte relativieren, ausweichen oder einschlägige Botschaften als missverstandenen „Humor“ darstellen. Im Fall von Ignatius M. war davon nichts zu bemerken.
„Ich bin ein Hitlerjunge und stehe dazu“, erklärte der etwa 55-Jährige am 2. September vor dem Landesgericht Steyr. Adolf Hitler sei ein Heiliger, den er ausgraben, mit „lebendigem Wasser“ wieder zum Leben erwecken und anschließend nach Nigeria bringen wolle. Jüdinnen und Juden machte er für Kriege, politische Konflikte und vermeintliche Machenschaften von Ärzten, Psychologen und Pharmaindustrie verantwortlich.
M. wurde in Handschellen und unter Bewachung von drei Justizwachebeamten vorgeführt. Mehr als 20 Jahre seines Lebens hat er bereits im Strafvollzug verbracht, sechs Vorstrafen weist er auf. Derzeit ist er im Forensisch-Therapeutischen Zentrum (FTZ) Asten untergebracht.
Dass seine Äußerungen den Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllen könnten, bestritt M. gar nicht. Die entscheidende Frage des Prozesses lag woanders: Kann ein Mann für solche Aussagen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn sein Denken seit Jahrzehnten von einer schweren paranoiden Schizophrenie bestimmt wird?
Hitler ausgraben und wiederbeleben
Die Staatsanwaltschaft wirft M. nationalsozialistische Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz vor. Gegenüber einem Asylbeamten und in Schreiben an Behörden soll er Hakenkreuze verwendet und sich als „Hitlerjunge“ bezeichnet haben. Auf die Frage der Richterin, ob er wisse, weshalb er vor Gericht stehe, antwortete M. bestimmt: „Ja, wegen Wiederbetätigung.“ Die Vorwürfe würden stimmen, erklärte er.
Seine seinerzeitige Flucht nach Österreich begründete der gebürtige Kameruner einerseits mit einer Bedrohung in seiner Heimat, andererseits mit Hitler. Nationalsozialisten seien einst nach Afrika gekommen, um in Nigeria eine Quelle mit Wasser zu suchen, das Unsterblichkeit verleihe. Er selbst sei der Messias und nach Österreich gereist, um Hitler wiederzubeleben. Der solle anschließend in Nigeria die Probleme des Landes lösen.
Antisemitischer Verfolgungswahn
Während seiner Befragung äußerte M. massive antisemitische Verschwörungserzählungen. Hitler habe Jüdinnen und Juden ermordet, weil diese „böse“ gewesen seien und er die Welt habe vereinen wollen. Als der Staatsanwalt wissen wollte, wie „das jüdische Volk“ etwa für Probleme im Kongo verantwortlich sein könne, behauptete M., Jüdinnen und Juden würden sowohl Belgien als auch Österreich beherrschen. Hätte Hitler den Krieg gewonnen und alle Jüdinnen und Juden vernichtet, gäbe es „80 % der Probleme gar nicht“.
Sein Vater habe ihn nach Österreich geschickt, um den „Heiligen“ Hitler wiederzubeleben. Wie das funktionieren solle, erklärte M. nicht näher. Er verwies auf die Bibel und seine angeblichen Fähigkeiten als Messias. Dass seine Äußerungen strafbar sein können, war ihm bewusst. Eine Verurteilung sei ihm jedoch egal. Als Messias dürfe er das. Krank sei er keinesfalls.
„Null Überschneidungen mit der Realität“
Als Sachverständige wurde Adelheid Kastner gehört. Sie hatte M. bereits 2006 begutachtet. An seinem Zustand habe sich seither nichts Wesentliches verändert. Kastner attestierte ihm eine seit mehr als 20 Jahren bestehende chronische paranoide Schizophrenie. M. habe „null Überschneidungen mit der Realität“. Seine Wahrnehmung sei vollständig von einem „bunten Konvolut an Wahnvorstellungen“ bestimmt. Weshalb ausgerechnet Hitler darin die Rolle eines Heiligen einnehme, lasse sich innerhalb dieses Wahnsystems nicht erklären.
Die Erkrankung gelte als therapieresistent. Medikamente hätten kaum Wirkung und würden M. lediglich etwas dämpfen. Zugleich könne er bei Widerspruch hochgradig aggressiv reagieren. Darauf würden auch frühere Verurteilungen wegen Gewaltdelikten hinweisen.
Zwei Versuche, ihn aus der Unterbringung zu entlassen, seien rasch gescheitert. Auch im FTZ male M. weiterhin Hakenkreuze und äußere sich einschlägig. Bei Widerstand drohe er mit Tod oder schwerer Körperverletzung. Die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung seien aus Sicht der Sachverständigen vollständig erfüllt.
Drohung noch im Gerichtssaal
Der Staatsanwalt bezeichnete die objektive Beweislage angesichts des Geständnisses als außergewöhnlich eindeutig. Bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit verwies er auf Kastners Gutachten. Auch der Verteidiger sah den Tatbestand als erfüllt, betonte jedoch die offenkundig schwere Erkrankung seines Mandanten. M. unterbrach ihn lautstark: „Ich bin nicht krank!“ Als der Anwalt ihm abschließend alles Gute wünschte, zeigte ihm M. den Mittelfinger.
Noch drastischer fiel das letzte Wort des Angeklagten aus. Direkt an Kastner gerichtet erklärte er: „Ich werde dich vernichten und verbrennen. Ich würde sie am liebsten verbrennen.“ Richterin und Staatsanwalt versuchten, ihn zu mäßigen.
Den Geschworenen wurden schließlich zwei Fragen vorgelegt: ob M. den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt habe und ob er zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Erkrankung unfähig gewesen sei, das Unrecht seines Handelns einzusehen.
Das Urteil lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor. Das Gutachten spricht allerdings klar für Unzurechnungsfähigkeit. An M.s Unterbringung im FTZ dürfte das Verfahren daher wenig ändern. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass allenfalls eine neuerliche Anpassung seiner Medikation als Folge des Prozesses zu erwarten sei.
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