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Lesezeit: 4 Minuten

Facebook, Waffen, Nazi-Devotionalien: Schuldspruch für 60-Jährigen Kickl-Fan

Hit­ler als Pop­kul­tur-Gag, ras­sis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Het­ze, Nazi-Devo­tio­na­li­en im Haus und eine Vor­lie­be für Schuss­waf­fen: Das Urteil gegen den Ange­klag­ten aus dem Bezirk Mis­tel­bach blieb trotz ein­deu­ti­ger Bewei­se am unte­ren Rand des Strafrahmens.

16. Dez. 2025
Landesgericht Korneuburg (© SdR)
Landesgericht Korneuburg (© SdR)

Am 28. Novem­ber stand der 60-Jäh­ri­ge Wein­viert­ler vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg. Ange­klagt war er wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 und 2 Ver­bots­ge­setz sowie wegen Ver­het­zung nach § 283 StGB. Im Mit­tel­punkt stan­den Face­book-Pos­tings über den Account „Erich L.“ sowie die Wei­ter­lei­tung ein­schlä­gi­ger Inhal­te via Whats­App. Und wie so oft in die­sem Milieu: Waf­fen. Da war aber nur eine spe­zi­el­le angeklagt.

27 Schusswaffen

L. hat­te Hit­ler als pop­kul­tu­rel­le Poin­te ver­wer­tet, ver­wen­de­te NS-Sym­bo­le pro­pa­gan­dis­tisch, dazu kamen Pau­schal­ab­wer­tun­gen gegen Geflüch­te­te, Muslim:innen und Men­schen ara­bi­scher Herkunft.

Nach einer ent­spre­chen­den Anzei­ge stell­ten sich bei dem Waf­fen­samm­ler mit 27 Schuss­waf­fen die Beam­ten zur Haus­durch­su­chung ein – und schon im Vor­zim­mer fan­den sie eine Hit­ler-Büs­te an der Wand hän­gen. Als sie ihn frag­ten, ob er wei­te­re Nazi-Devo­tio­na­li­en habe, ver­nein­te der Mann: „Ich woll­te mich nicht selbst beschul­di­gen“, begrün­de­te er sein dama­li­ges Ver­hal­ten. Vor Gericht muss­te er sich wegen des Ver­dachts des Ver­sto­ßes gegen das NS-Ver­bots­ge­setz und wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten. (noen.at, 9.12.25)

Ange­klagt waren etwa eine Foto­mon­ta­ge „Deut­scher Front­be­such“, die ein Wehr­machts­bild einem Foto eines Man­nes aus 2022 gegen­über­stellt samt abfäl­li­gem Bei­satz zu 2022. Oder ein Meme, das Adolf Hit­ler als McDri­ve-Ver­käu­fer zeigt – eine die­ser schein­bar harm­lo­sen Bild­ideen, die in Wahr­heit der Nor­ma­li­sie­rung dient: Hit­ler als Gag, als All­tags­fi­gur. Die Staats­an­walt­schaft wer­te­te das als Pro­pa­gie­rung der NS-Ideologie.

Erich L. mit Hitler als Alltagsgag (Screenshot FB 26.11.24)
Erich L. mit Hit­ler als Gag (Screen­shot FB 26.11.24)

Umge­kehrt wur­den Ver­satz­stü­cke aus dem NS zu Nega­tiv­bei­spie­len, wenn es oppor­tun erschien, Feind­bil­der aus der heu­ti­gen Zeit zu ver­un­glimp­fen. Eine von Erich L. gepos­te­te Bild­mon­ta­ge zeigt den Grün­der des Welt­wirt­schafts­fo­rums Klaus Schwab mit Hit­ler-Bart und Wehr­machts­uni­form, gar­niert mit dem Text „The litt­le Schit­ler“ sowie eine Mon­ta­ge „Mein Reset“ als Anspie­lung auf „Mein Kampf“. Die Ankla­ge nann­te auch einen Bei­trag, in dem an Uni­for­men ein Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz gezeigt wird, kom­bi­niert mit der Ukrai­ne-Flag­ge und der anti­se­mi­ti­schen Her­ab­wür­di­gung: „Was sagt der Jude ‚Elend­s­kij‘ dazu?“

Par­al­lel dazu lie­fen die Ver­het­zungs­vor­wür­fe: Erich L. teil­te u.a. ein Bild, in dem der Halb­mond „getre­ten“ wird, eine her­ab­wür­di­gen­de Mon­ta­ge über eine „Ara­ber­klas­se“ sowie ein Bild mit dem Bei­satz, „Mit dem Islam kam der Tod nach Euro­pa.“ „Gip­fel der Geschmack­lo­sig­keit war wohl ein Comic-Zug mit dem Schrift­zug: „Next Stop Ausch­witz“. (noen.at)

Auch abseits der im Ankla­ge­aus­zug auf­ge­lis­te­ten Bei­trä­ge doku­men­tie­ren Screen­shots, die das Welt­bild des Nie­der­ös­ter­rei­chers öffent­lich aus­stell­ten und in Sum­me auch zur Anzei­ge durch Stoppt die Rech­ten geführt haben: eine Hul­di­gung der Holo­caust­leug­ne­rin Ursu­la Haver­beck, anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen („elen­de Ver­bre­cher­par­tie von (…) den Juden (…) instal­liert“), ein Foto von der Prä­sen­ta­ti­on der Stra­te­gie gegen Anti­se­mi­tis­mus mit dem Kom­men­tar „Heu­te schon gekotzt?” und wei­te­re kul­tur­kämp­fe­ri­sche Het­ze gegen Min­der­hei­ten. Wenn es Kom­men­ta­re auf L.s Pos­tings gab, waren auch die­se ein­schlä­gig: Wunsch nach Gas­kam­mern, Hit­ler-Fotos und eben­falls Het­ze. Gestört hat­te sich von den fast 2.000 Fol­lo­wern an L.s ein­schlä­gi­gen Pos­tings offen­bar niemand.

Nazi-Devotionalien inklusive Mauser-Pistole

Neben der Hit­ler-Büs­te fan­den sich ein Hit­ler-Por­trät, ein Gür­tel mit Haken­kreuz-Schnal­le sowie ein Buch „SA-Män­ner im feld­grau­en Rock“. Die Ankla­ge führt die­se Gegen­stän­de als „gesam­melt und vor­ge­führt zum Zwe­cke der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Pro­pa­gan­da“ an, inklu­si­ve einer Mau­ser-Pis­to­le mit Reichs­ad­ler und Haken­kreuz. Sei­ne Devo­tio­na­li­en­samm­lung habe er auf Floh­märk­ten und bei Haus­räu­mun­gen zusam­men­ge­kauft. Die im Vor­raum aus­ge­stell­te Hit­ler-Büs­te recht­fer­tig­te er im Pro­zess mit „Dumm­heit“.

Dass Erich L. Waf­fen auch auf Face­book zum The­ma mach­te, zei­gen eine Rei­he von Stoppt die Rech­ten archi­vier­ter Pos­tings: Ein­zel­ne Stü­cke stell­te er mit Stolz als „mein Modell“ oder auch als „eine mei­ner Spiel­sa­chen” aus. Von L. kam auch der Tipp, sei­ne „FFW” (Faust­feu­er­waf­fe) bei Bedarf (gegen jeman­den mit Mes­ser) zum Ein­satz zu bringen.

Kleiner Auszug aus Erich L.s Fotogalerie: Hetze, NS-Huldigung, Waffen (Screenshot FB)
Klei­ner Aus­zug aus Erich L.s Foto­ga­le­rie: Het­ze, NS-Hul­di­gung, Waf­fen (Screen­shot FB)

Er samm­le Waf­fen von Mau­ser. Die ange­spro­che­ne gehö­re zu einer Serie von drei Pis­to­len, und die­se habe ihm noch gefehlt. Geschos­sen habe er damit nie: „Wenn da was kaputt­geht, gibt es die Ersatz­tei­le nicht mehr“, beton­te er. Die Waf­fe war auch kor­rekt ver­wahrt, der Reichs­ad­ler habe bei den regel­mä­ßi­gen waf­fen­be­hörd­li­chen Über­prü­fun­gen die Poli­zei nie gestört, berich­te­te er. (noen.at)

Die NÖN nen­nen das Urteil „mil­de“, und das ist es auch: Schuld­spruch nach Ver­bots­ge­setz und wegen Ver­het­zung, 14 Mona­te Haft auf drei Jah­re bedingt – also am unte­ren Rand des Straf­rah­mens –, dazu die Über­nah­me der Ver­fah­rens­kos­ten. Die Daten­trä­ger und NS-Devo­tio­na­li­en wur­den kon­fis­ziert. Ob das Urteil rechts­kräf­tig ist, geht aus dem NÖN-Arti­kel nicht her­vor, nur: „Anwalt Stad­ler und der Ange­klag­te nah­men das Urteil sofort an.“ Nach der Ver­ur­tei­lung wird L. auch ein Waf­fen­ver­bot erhalten.

Team Kickl

Ein Pro­fil-Foto auf Face­book mit dem Ban­ner „Team Kickl“ und wei­te­re Fotos von FPÖ-Ver­an­stal­tun­gen run­den das ideo­lo­gi­sche Welt­bild des ver­ur­teil­ten Nie­der­ös­ter­rei­chers ab – und zei­gen ein­mal mehr, wel­che Par­tei zu die­sem Welt­bild als pas­send gese­hen wird.

Erich L. im Team Kickl (Screenshot FB)
Erich L. im Team Kickl (Screen­shot FB)

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