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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Auslöschungsphantasien wegen verweigertem Einreisewunsch?

Wil­fried S. (59) kom­men­tier­te ein Video auf You­Tube, das die durch jüdi­sche Demonstrant:innen ver­hin­der­te Kranz­nie­der­le­gung von FPÖ-Natio­nal­rats­prä­si­dent Wal­ter Rosen­kranz am Juden­platz doku­men­tiert, so: „der Adi hat eini­ge ver­ges­sen“ Wil­fried S. habe sich dadurch nach § 3h Ver­bots­ge­setz schul­dig gemacht.

16. Jan. 2026
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Die Geschich­te, die Wil­fried S. am 22. Dezem­ber des Vor­jah­res am Gra­zer Lan­des­ge­richt den Geschwo­re­nen dazu erzählt, ist nur schwer mit sei­nem Kom­men­tar in Bezie­hung zu brin­gen. Er habe die­se unsäg­li­che Aus­sa­ge zum Video der „Zeit im Bild“ nur des­halb gepos­tet, weil er sich zuvor sehr geär­gert habe, erklärt er.

Dann erzählt er sei­ne Geschich­te. Auf sei­nen beruf­lich ver­an­lass­ten Rei­sen habe er in Kame­run vor fünf Jah­ren sei­ne heu­te 23-jäh­ri­ge Frau ken­nen­ge­lernt und woll­te sie nach Öster­reich brin­gen. Die Ein­rei­se­an­trä­ge wur­den aber abge­lehnt. Dar­auf­hin ist der Stei­rer wie­der nach Kame­run, hat dort 2024 sei­ne Frau gehei­ra­tet. Weil Öster­reich in Kame­run kei­ne Bot­schaft unter­hält, hät­te sei­ne Frau nach Nige­ria rei­sen müs­sen, um in Lagos bei der Bot­schaft eine Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung zu bean­tra­gen. Das sei ihr aber unmög­lich gewe­sen – zu gefähr­lich. S. hat wei­ter ver­geb­lich ver­sucht, sei­ne Frau nach Öster­reich zu brin­gen. Nie­mand habe ihm dabei gehol­fen, wäh­rend geflüch­te­ten Syrern genau erklärt wor­den sei, wie sie ihre Fami­lie nach­ho­len können.

Es folgt der ver­zwei­fel­te Hin­weis, dass er Öster­rei­cher sei, sei­ne gan­ze Fami­lie Öster­rei­cher, er zah­le sei­ne Steu­ern, er habe auch erklärt, die Kos­ten für sei­ne Frau zu über­neh­men. Nach­dem er wie­der ein­mal eine Ableh­nung erhal­ten habe, habe er den ange­klag­ten Kom­men­tar, die­sen „dep­per­ten Post“ (sein Ver­tei­di­ger) abge­setzt. Aus Frust, wie er der vor­sit­zen­den Rich­te­rin erklärt.

Man wür­de sich wün­schen, dass ihm irgend­je­mand erklärt, dass er sei­ne Situa­ti­on in ers­ter Linie Par­tei­en wie der FPÖ auch der ÖVP zu ver­dan­ken hat. Die Fra­ge, die das Gericht mehr­fach stell­te: Was haben jüdi­sche Demons­trie­ren­de mit sei­ner fami­liä­ren Situa­ti­on zu tun? Viel­leicht will Wil­fried S. aber gar nicht wis­sen, dass Wal­ter Rosen­kranz von der FPÖ, gegen den da demons­triert wur­de, indi­rekt mehr für sein Ehe­un­glück ver­ant­wort­lich ist? Viel­leicht ist Wil­fried S. Rosen­kranz poli­tisch so nahe, dass ihm die Soli­da­ri­sie­rung mit dem ver­meint­lich Bedräng­ten viel wich­ti­ger ist und viel näher geht als die Ver­nich­tung der Juden durch die Sho­ah, die ihm ja allem Anschein nach zu wenig weit gegan­gen ist?

Sei­ne Befra­gung zum Natio­nal­so­zia­lis­mus und zum Holo­caust ergibt jeden­falls nur die lapi­da­re Ant­wort, dass das alles grau­sam gewe­sen sei, er sich aber außer­halb der Schu­le nicht mehr damit befasst habe. Wie kommt man dann aber zu einem der­ar­tig absto­ßen­den zyni­schen Kom­men­tar? Wil­fried S. hat kei­ne Erklä­rung dafür, ver­mu­tet nur einen Kurz­schluss und setzt dar­auf, allei­ne schon der Umstand, dass sei­ne Frau aus Kame­run kom­me, wür­de sei­ne men­schen­freund­li­che Grund­hal­tung belegen.

Die Geschwo­re­nen sind sich uneins in der Beur­tei­lung sei­ner Schuld, vier dafür, vier dage­gen. Das ergibt einen Frei­spruch im Zwei­fel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Steiermark | Wiederbetätigung

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