Nachträgliche Mitteilung

Her­wig Götschober begehrt folgende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:

Sie haben auf Ihrer unter stopptdierechten.at abruf­baren Web­site seit 27.12.2019 in einem Artikel mit der Über­schrift „Kapi­tel ‚Einzelfälle‘ im FPÖ His­toriker­bericht: ein weit­er­er Einzelfall“ Fol­gen­des berichtet:

[…] Während sich Udo Land­bauer im Bericht noch auf sein Come­back vor­bere­it­et, im Fall Neururer/Gröber […] es zur Verurteilung wegen Wieder­betä­ti­gung kam, wird Her­wig Götschober bere­its exkulpiert, obwohl erst Mitte Novem­ber 2019 seit­ens der Staat­san­waltschaft Wien ein Vorhabens­bericht and die Ober­staat­san­waltschaft und das Jus­tizmin­is­teri­um ergan­gen ist, der Fall also noch nicht abgeschlossen ist. […]

Die Staat­san­waltschaft Wien (AZ 503 St 31/18z) führte gegen Her­wig Götschober ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung (§ 283 Abs 1 StGB) und der nation­al­sozial­is­tis­chen Wider­betä­ti­gung (§ 3g Ver­botsG). Dieses Ermit­tlungsver­fahren wurde am 13.01.2020 eingestellt, weil kein tat­säch­lich­er Grund zur weit­eren Ver­fol­gung des Beschuldigten beste­ht bzw die dem Ermit­tlungsver­fahren zugrun­deliegende Tat nicht mit gerichtlich­er Strafe bedro­ht ist. Es kon­nte nicht fest­gestellt wer­den, dass hin­sichtlich der in den Räum­lichkeit­en der Wiener akademis­chen Burschen­schaft Bruna Sude­tia sichergestell­ten Druck­w­erke eine Ver­wen­dung stat­tfand, die entwed­er vom spez­i­fis­chen Vor­satz der Betä­ti­gung im nation­al­sozial­is­tis­chen Sinne getra­gen war oder zu Gewalt gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschützte Gruppe auf­forderte oder zu Hass gegen eine solche auf­s­tachelte. Das trifft auch auf das dem „Fal­ter“ zuge­spielte Lieder­buch zu, das wed­er Rückschluss auf Erschei­n­ungs­da­tum noch auf Ver­wen­dung inner­halb der Wiener akademis­chen Burschen­schaft Bruna Sude­tia zulässt.