Herwig Götschober begehrt folgende
NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:
Sie haben auf Ihrer unter stopptdierechten.at abrufbaren Website seit 27.12.2019 in einem Artikel mit der Überschrift „Kapitel ‚Einzelfälle‘ im FPÖ Historikerbericht: ein weiterer Einzelfall“ Folgendes berichtet:
[…] Während sich Udo Landbauer im Bericht noch auf sein Comeback vorbereitet, im Fall Neururer/Gröber […] es zur Verurteilung wegen Wiederbetätigung kam, wird Herwig Götschober bereits exkulpiert, obwohl erst Mitte November 2019 seitens der Staatsanwaltschaft Wien ein Vorhabensbericht and die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium ergangen ist, der Fall also noch nicht abgeschlossen ist. […]
Die Staatsanwaltschaft Wien (AZ 503 St 31/18z) führte gegen Herwig Götschober ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung (§ 283 Abs 1 StGB) und der nationalsozialistischen Widerbetätigung (§ 3g VerbotsG). Dieses Ermittlungsverfahren wurde am 13.01.2020 eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten besteht bzw die dem Ermittlungsverfahren zugrundeliegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist. Es konnte nicht festgestellt werden, dass hinsichtlich der in den Räumlichkeiten der Wiener akademischen Burschenschaft Bruna Sudetia sichergestellten Druckwerke eine Verwendung stattfand, die entweder vom spezifischen Vorsatz der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne getragen war oder zu Gewalt gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschützte Gruppe aufforderte oder zu Hass gegen eine solche aufstachelte. Das trifft auch auf das dem „Falter“ zugespielte Liederbuch zu, das weder Rückschluss auf Erscheinungsdatum noch auf Verwendung innerhalb der Wiener akademischen Burschenschaft Bruna Sudetia zulässt.