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Nachträgliche Mitteilung

Her­wig Götscho­ber begehrt fol­gen­de NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG: Sie haben auf Ihrer unter stopptdierechten.at abruf­ba­ren Web­site seit 27.12.2019 in einem Arti­kel mit der Über­schrift „Kapi­tel ‚Ein­zel­fäl­le‘ im FPÖ His­to­ri­ker­bericht: ein wei­te­rer Ein­zel­fall“ Fol­gen­des berich­tet: […] Wäh­rend sich Udo Land­bau­er im Bericht noch auf sein Come­back vor­be­rei­tet, im Fall Neururer/Gröber […] es zur Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung kam, wird […]

16. Jul 2020

Her­wig Götscho­ber begehrt folgende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:

Sie haben auf Ihrer unter stopptdierechten.at abruf­ba­ren Web­site seit 27.12.2019 in einem Arti­kel mit der Über­schrift „Kapi­tel ‚Ein­zel­fäl­le‘ im FPÖ His­to­ri­ker­bericht: ein wei­te­rer Ein­zel­fall“ Fol­gen­des berichtet:

[…] Wäh­rend sich Udo Land­bau­er im Bericht noch auf sein Come­back vor­be­rei­tet, im Fall Neururer/Gröber […] es zur Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung kam, wird Her­wig Götscho­ber bereits exkul­piert, obwohl erst Mit­te Novem­ber 2019 sei­tens der Staats­an­walt­schaft Wien ein Vor­ha­bens­be­richt and die Ober­staats­an­walt­schaft und das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ergan­gen ist, der Fall also noch nicht abge­schlos­sen ist. […]

Die Staats­an­walt­schaft Wien (AZ 503 St 31/18z) führ­te gegen Her­wig Götscho­ber ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung (§ 283 Abs 1 StGB) und der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wider­be­tä­ti­gung (§ 3g Ver­botsG). Die­ses Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de am 13.01.2020 ein­ge­stellt, weil kein tat­säch­li­cher Grund zur wei­te­ren Ver­fol­gung des Beschul­dig­ten besteht bzw die dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren zugrun­de­lie­gen­de Tat nicht mit gericht­li­cher Stra­fe bedroht ist. Es konn­te nicht fest­ge­stellt wer­den, dass hin­sicht­lich der in den Räum­lich­kei­ten der Wie­ner aka­de­mi­schen Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia sicher­ge­stell­ten Druck­wer­ke eine Ver­wen­dung statt­fand, die ent­we­der vom spe­zi­fi­schen Vor­satz der Betä­ti­gung im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne getra­gen war oder zu Gewalt gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschütz­te Grup­pe auf­for­der­te oder zu Hass gegen eine sol­che auf­sta­chel­te. Das trifft auch auf das dem „Fal­ter“ zuge­spiel­te Lie­der­buch zu, das weder Rück­schluss auf Erschei­nungs­da­tum noch auf Ver­wen­dung inner­halb der Wie­ner aka­de­mi­schen Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia zulässt.

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