Ein Beispiel lieferte kürzlich (Ende November 2018) der NÖ FPÖ-Landesrat Waldhäusl. In seiner Argumentation zur Begründung des mit Stacheldraht gesicherten Asylquartiers in Drasenhofen unterschied er zwischen „Unruhestiftern“ und integrationswilligen Asylanten. Anders formuliert könnte man sagen, die „Guten“ sollen von den „Bösen“ getrennt werden. Den „Guten“ soll (angeblich) Unterstützung und Hilfe zugestanden werden, die „Bösen“ sollen isoliert werden. Das zentrale Prinzip der NS-Pädagogik und NS-Fürsorge war die Selektion nach dem Kalkül der „Aufwandswürdigkeit“. Dieses Prinzip feiert hier seine Auferstehung.
Auch ein zweites Waldhäusl’sches Denkmodell lässt sich auf nationalsozialistische Wurzeln zurückführen – das Konzept des „Schutzes“. Der Zaun sei zum Schutz errichtet worden … Unklar bleibt, wer vor wem geschützt wird – die Bevölkerung vor den „Unruhestiftern“ oder diese vor dem angeblichen Zorn der Bevölkerung. Diese Differenzierung erscheint aber auch unwesentlich. Der positiv besetzte Begriff „Schutz“ klingt gut und lässt sich beliebig verwenden. Denselben Überlegungen folgten wohl auch die Nationalsozialisten bei der Einrichtung von „Jugendschutzlagern“ in den Jahren 1940–42, die in der historischen Fachliteratur als „Jugend-KZs“ klassifiziert werden.
All das weiß Herr Waldhäusl vermutlich nicht. Sein Wissen darüber ist auch nicht relevant. Entscheidend ist vielmehr, dass Ideen und Konzepte wiederauftauchen, deren Konsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus nur allzu gut bekannt sind.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, rechtsextremes Gedankengut als solches zu benennen und auf seine historischen Wurzeln zurückzuführen. Diese Aufgabe erfüllt die Webpage „Stopptdierechten“.
Univ.Prof. Dr. Ernst Berger
Kinder- und Jugendpsychiater
Ehem. Leiter der Menschenrechtskommission der Volksanwaltschaft