Mehrere Einbrüche, ein versuchter Brandanschlag und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde Steffen M. von der Anklage vorgeworfen. In Deutschland hatte M. bereits sechs Vorstrafen angesammelt. Zuletzt war er 2009 nach einer Haft von zweieinhalb Jahren entlassen worden. Kurz darauf heuerte er bei „Objekt 21” an, weil man dort einen Fahrer mit Führerschein brauchte.
Als Deutscher war M. so etwas wie eine Respektsperson. Auch wenn sich M. vor Gericht weitgehend der Aussagen dazu entschlug, konnte ihm nachgewiesen werden, dass er an Strategiesitzungen des Kerns von „Objekt 21” teilgenommen hatte. Worüber dort tatsächlich gesprochen wurde, wer sonst noch teilnahm, daran wollte sich M. nicht mehr erinnern: „Weiß nicht”, „kein Kommentar“, „kann sein, kann nicht sein“ waren M.’s Standardantworten.
Die ihm vorgeworfenen Taten gab M. teilweise zu. Darunter war ein Einbruchsdiebstahl, bei dem er Energy-Drinks im Wert von 1.600 Euro erbeutete, die dann teilweise im Vereinshaus versoffen wurden. Der versuchte Brandanschlag auf ein Bordell in Wien im Jahr 2011, an dem M. ebenfalls beteiligt war, missglückte, weil das Gebäude trotz eines in Brand gesetzten Fünf-Liter-Benzinkanisters nicht in Brand geriet.
Nicht von besonderem Erfolg gekrönt waren auch die Versuche, sich über Entlastungszeugen aus Thüringen etwas Luft im Prozess zu verschaffen. Einer der Zeugen konnte nicht erscheinen, weil er gerade in U‑Haft sitzt, und die zwei, die vor Gericht aussagten, waren sehr darauf bedacht, sich nicht selbst zu belasten.
Schwer belastet wurde M. durch die Aussagen von Andreas P., ebenfalls Söldner aus Thüringen, der im April selbst vor Gericht stehen wird. P., der bei „Objekt 21” als der „Mann fürs Grobe“ galt, kannte Steffen M. aus einer neonazistischen Struktur in Thüringen und engagierte ihn offenbar als Fahrer.
Andreas P. wurde nach seiner Verhaftung erheblichem Druck ausgesetzt – mit ein Grund für das massive Polizeiaufgebot, mit dem die Gerichtsverhandlungen zu „Objekt 21” geschützt werden. Der Prozess gegen ihn am 22. April könnte tatsächlich spannend werden.
Steffen M. wurde für schuldig im Sinne der Anklage erklärt und zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.