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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Objekt 21: Ein Neonazi und Brandstifter vor Gericht

Sehr gesprä­chig war der Ange­klag­te nicht vor Gericht. „Stef­fen Mä” ali­as „Frän­ny” (Nick­na­mes), der Neo­na­zi aus Thü­rin­gen, woll­te nicht über sei­ne Rol­le als Söld­ner bei „Objekt 21”, der kri­mi­nel­len Neo­na­zi-Trup­pe aus Des­sel­brunn (OÖ) plaudern.

14. März 2014

Meh­re­re Ein­brü­che, ein ver­such­ter Brand­an­schlag und die Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung wur­de Stef­fen M. von der Ankla­ge vor­ge­wor­fen. In Deutsch­land hat­te M. bereits sechs Vor­stra­fen ange­sam­melt. Zuletzt war er 2009 nach einer Haft von zwei­ein­halb Jah­ren ent­las­sen wor­den. Kurz dar­auf heu­er­te er bei „Objekt 21” an, weil man dort einen Fah­rer mit Füh­rer­schein brauchte.

Als Deut­scher war M. so etwas wie eine Respekts­per­son. Auch wenn sich M. vor Gericht weit­ge­hend der Aus­sa­gen dazu ent­schlug, konn­te ihm nach­ge­wie­sen wer­den, dass er an Stra­te­gie­sit­zun­gen des Kerns von „Objekt 21” teil­ge­nom­men hat­te. Wor­über dort tat­säch­lich gespro­chen wur­de, wer sonst noch teil­nahm, dar­an woll­te sich M. nicht mehr erin­nern: „Weiß nicht”, „kein Kom­men­tar“, „kann sein, kann nicht sein“ waren M.’s Standardantworten.

Die ihm vor­ge­wor­fe­nen Taten gab M. teil­wei­se zu. Dar­un­ter war ein Ein­bruchs­dieb­stahl, bei dem er Ener­gy-Drinks im Wert von 1.600 Euro erbeu­te­te, die dann teil­wei­se im Ver­eins­haus ver­sof­fen wur­den. Der ver­such­te Brand­an­schlag auf ein Bor­dell in Wien im Jahr 2011, an dem M. eben­falls betei­ligt war, miss­glück­te, weil das Gebäu­de trotz eines in Brand gesetz­ten Fünf-Liter-Ben­zin­ka­nis­ters nicht in Brand geriet.

Nicht von beson­de­rem Erfolg gekrönt waren auch die Ver­su­che, sich über Ent­las­tungs­zeu­gen aus Thü­rin­gen etwas Luft im Pro­zess zu ver­schaf­fen. Einer der Zeu­gen konn­te nicht erschei­nen, weil er gera­de in U‑Haft sitzt, und die zwei, die vor Gericht aus­sag­ten, waren sehr dar­auf bedacht, sich nicht selbst zu belasten.

Schwer belas­tet wur­de M. durch die Aus­sa­gen von Andre­as P., eben­falls Söld­ner aus Thü­rin­gen, der im April selbst vor Gericht ste­hen wird. P., der bei „Objekt 21” als der „Mann fürs Gro­be“ galt, kann­te Stef­fen M. aus einer neo­na­zis­ti­schen Struk­tur in Thü­rin­gen und enga­gier­te ihn offen­bar als Fahrer.

Andre­as P. wur­de nach sei­ner Ver­haf­tung erheb­li­chem Druck aus­ge­setzt – mit ein Grund für das mas­si­ve Poli­zei­auf­ge­bot, mit dem die Gerichts­ver­hand­lun­gen zu „Objekt 21” geschützt wer­den. Der Pro­zess gegen ihn am 22. April könn­te tat­säch­lich span­nend werden.

Stef­fen M. wur­de für schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge erklärt und zu drei Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Weite Welt

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