Obdachlose können in Ungarn kriminalisiert werden , wenn sie sich auf bestimmten öffentlichen Plätzen aufhalten. Die Kriminalisierung der Obdachlosen ist sogar in der Verfassung verankert. Wer gegen das Gesetz verstößt, wird bestraft: mit Geldstrafe, Gefängnis bzw. „gemeinnütziger“ Arbeit. Damit kehrt die Regierung Orban zum „Arbeitshaus“ des 19. Jahrhunderts zurück. Weiter mit einem interessanten Kommentar auf „Pusztaranger“.
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