Graf geht stiften – und die anderen?

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Nach­dem die Stif­tungs­cau­sa einen immer stren­ge­ren Geruch ange­nom­men hat­te, geht jetzt Mar­tin Graf stif­ten. In wahr­lich prä­si­den­ti­el­ler Manier kün­dig­te er heu­te an, sich aus dem Stif­tungs­vor­stand zurück­zu­zie­hen und in Hin­kunft zur Stif­tung schwei­gen zu wol­len. Die bei­den eng mit ihm ver­bun­de­nen Stif­tungs­vor­stän­de Micha­el Witt und Alfred Wansch wol­len blei­ben. War­um eigent­lich?

Die ver­blei­ben­den Stif­tungs­vor­stän­de kön­nen laut Stif­tungs­ur­kun­de den Mar­tin Graf, der stif­ten gegan­gen ist, durch ein wei­te­res Mit­glied erset­zen. Sie müs­sen aber nicht, son­dern kön­nen auch unter sich blei­ben. Viel­leicht ist das auch das ein­fachs­te? Schließ­lich wären so bis auf wei­te­res unan­ge­neh­me Fra­gen abzu­blo­cken – durch beharr­li­ches Schwei­gen z.B.

Etwa die Fra­ge, war­um Tei­le des Stif­tungs­ver­mö­gens, die in Wert­pa­pie­ren ange­legt waren, in eine Immo­bi­lie umge­schich­tet wurden?

Etwa die Fra­ge, wie viel Geld denn nun die Stif­te­rin in den Jah­ren seit Grün­dung der Stif­tung aus der Stif­tung als „Zuwen­dung“ erhal­ten hat?

Oder auch die Fra­ge, war­um der Stif­tungs­vor­stand und Anwalt Dr. Witt der Stif­tung im Jahr 2009 fünf Rech­nun­gen zu jeweils 2.000 Euro „ent­ge­gen­kom­mend pau­scha­liert“ für anwalt­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung beim Ankauf der Immo­bi­lie Bill­roth­stra­ße 19 gestellt hat?

Ein net­ter Ver­gleich bie­tet sich an: auf der einen Sei­te die Stif­te­rin, die nach eige­nen Aus­sa­gen nicht woll­te, dass die­se Immo­bi­lie, in der das Restau­rant Graf logiert, erwor­ben wird, auf der ande­ren Sei­te die Stif­tungs­vor­stän­de, die der strik­ten Über­zeu­gung waren, dass der Erwerb die­ser Immo­bi­lie im bes­ten Inter­es­se der Stif­tung ist. Die Stif­te­rin erhält als Ertrag (Zuwen­dung) aus der Stif­tung fünf‑, sechs- oder sie­ben­tau­send Euro jähr­lich , die Kanz­lei Witt für die Bera­tung der Stif­tungs­vor­stän­de Graf, Witt und Wansch zehn­tau­send Euro für sie­ben Mona­te Beratung.

In der Kanz­lei Witt sind die Stif­tungs­vor­stän­de Micha­el Witt und Alfred Wansch tätig. Ver­mut­lich wer­den sie jetzt als Stif­tungs­vor­stän­de die Hono­rarab­rech­nung, die im Jahr 2009 statt­ge­fun­den hat, noch ein­mal über­prü­fen. Alles super­sau­ber, superkorrekt?

Bei der Erstel­lung der fünf Hono­rar­no­ten war die Kanz­lei Witt jeden­falls pin­ge­lig. Die „ent­ge­gen­kom­mend pau­scha­lier­ten“ Hono­rar­no­ten unter­schei­den sich nach Mona­ten und fei­nen Details. Im Novem­ber und Dezem­ber 08 war etwa die „anwalt­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit den Ver­hand­lun­gen betref­fend die Nut­zung und Zuord­nung der Kel­ler­ab­tei­le der Lie­gen­schaft in 1190 Wien, Bill­roth­stra­ße 19; wei­ters im Zusam­men­hang mit bau­li­chen Ände­run­gen – ins­be­son­de­re Lift­ein­bau und Not­aus­gang – Tele­fo­na­te, Kor­re­spon­denz….“ Gegen­stand der Hono­rar­no­te. Im August und Sep­tem­ber stand die „Über­wa­chung der Treu­hand­schaft“, die „Urgenz der grund­bü­cher­li­chen Abwick­lung des Kauf­ver­trags samt Anmer­kung der Zusa­ge der Ein­räu­mung und Woh­nungs­ei­gen­tum“ auf der Rech­nung und in den ande­ren Mona­ten war auch eini­ges zu tun.