Die verbleibenden Stiftungsvorstände können laut Stiftungsurkunde den Martin Graf, der stiften gegangen ist, durch ein weiteres Mitglied ersetzen. Sie müssen aber nicht, sondern können auch unter sich bleiben. Vielleicht ist das auch das einfachste? Schließlich wären so bis auf weiteres unangenehme Fragen abzublocken – durch beharrliches Schweigen z.B.
Etwa die Frage, warum Teile des Stiftungsvermögens, die in Wertpapieren angelegt waren, in eine Immobilie umgeschichtet wurden?
Etwa die Frage, wie viel Geld denn nun die Stifterin in den Jahren seit Gründung der Stiftung aus der Stiftung als „Zuwendung“ erhalten hat?
Oder auch die Frage, warum der Stiftungsvorstand und Anwalt Dr. Witt der Stiftung im Jahr 2009 fünf Rechnungen zu jeweils 2.000 Euro „entgegenkommend pauschaliert“ für anwaltliche Beratung und Vertretung beim Ankauf der Immobilie Billrothstraße 19 gestellt hat?
Ein netter Vergleich bietet sich an: auf der einen Seite die Stifterin, die nach eigenen Aussagen nicht wollte, dass diese Immobilie, in der das Restaurant Graf logiert, erworben wird, auf der anderen Seite die Stiftungsvorstände, die der strikten Überzeugung waren, dass der Erwerb dieser Immobilie im besten Interesse der Stiftung ist. Die Stifterin erhält als Ertrag (Zuwendung) aus der Stiftung fünf‑, sechs- oder siebentausend Euro jährlich , die Kanzlei Witt für die Beratung der Stiftungsvorstände Graf, Witt und Wansch zehntausend Euro für sieben Monate Beratung.
In der Kanzlei Witt sind die Stiftungsvorstände Michael Witt und Alfred Wansch tätig. Vermutlich werden sie jetzt als Stiftungsvorstände die Honorarabrechnung, die im Jahr 2009 stattgefunden hat, noch einmal überprüfen. Alles supersauber, superkorrekt?
Bei der Erstellung der fünf Honorarnoten war die Kanzlei Witt jedenfalls pingelig. Die „entgegenkommend pauschalierten“ Honorarnoten unterscheiden sich nach Monaten und feinen Details. Im November und Dezember 08 war etwa die „anwaltliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit den Verhandlungen betreffend die Nutzung und Zuordnung der Kellerabteile der Liegenschaft in 1190 Wien, Billrothstraße 19; weiters im Zusammenhang mit baulichen Änderungen – insbesondere Lifteinbau und Notausgang – Telefonate, Korrespondenz….“ Gegenstand der Honorarnote. Im August und September stand die „Überwachung der Treuhandschaft“, die „Urgenz der grundbücherlichen Abwicklung des Kaufvertrags samt Anmerkung der Zusage der Einräumung und Wohnungseigentum“ auf der Rechnung und in den anderen Monaten war auch einiges zu tun.