Der Verfassungsentwurf wurde diese Woche veröffentlicht. Den BürgerInnen wird eine symbolische Mitbestimmung angeboten – über einen Fragebogen! Mit ihrer 2/3‑Mehrheit kann die FIDESZ aber jederzeit die Verfassung im Alleingang beschließen. Der Entwurf ist ein Rückschritt in die finstersten Zeiten Ungarns und widerspricht jeder republikanisch-demokratischen Tradition.
Der Verfassungstext selbst beginnt mit Gott, die Präambel, die auch „Nationales Glaubensbekenntnis“ genannt wird, bezieht sich auf König Stefan als Staatsgründer („wir ehren … die Heilige Krone“) und will in der rechtlichen Tradition vor der kommunistischen Verfassung und Rechtssituation, also am Horthy-Regime anknüpfen. Der Entwurf bietet das, was sich Reaktionäre gerne wünschen: ein Familienwahlrecht zum Beispiel. Das würde bedeuten, dass Wahlberechtigte mit minderjährigen Kindern pro Kind eine Stimme mehr zum Wählen hätten. Auf Österreich umgelegt: Horst Jakob Rosenranz könnte vielleicht sechs oder sieben Stimmen abgeben, Barbara Rosenkranz detto (einige der jungen Rosenkränze sind ja schon volljährig).
Pusztaranger bietet eine erste Zusammenfassung des Verfassungstextes, der schon im April beschlossen werden soll.