Ungarn: König, Horthy, KInder & Gott in der Verfassung?

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Das euro­päi­sche Par­la­ment for­dert noch Nach­bes­se­run­gen beim Medi­en­recht und des­sen einst­wei­li­ge Aus­set­zung, die Beauf­trag­te für Medi­en­frei­heit bei der OSZE warnt, dass durch das unga­ri­sche Medi­en­ge­setz die Unab­hän­gig­keit der Medi­en nicht mehr garan­tiert sei, der Men­schen­rechts­be­auf­trag­te des Euro­pa­ra­tes kri­ti­siert die Zusam­men­set­zung des Medi­en­ra­tes (der nur aus Par­tei­gän­gern der Regie­rungs­par­tei FIDESZ besteht), aber die unga­ri­sche Regie­rung ist schon zügig beim nächs­ten Pro­jekt, dem Umbau der Verfassung.

Der Ver­fas­sungs­ent­wurf wur­de die­se Woche ver­öf­fent­licht. Den Bür­ge­rIn­nen wird eine sym­bo­li­sche Mit­be­stim­mung ange­bo­ten – über einen Fra­ge­bo­gen! Mit ihrer 2/3‑Mehrheit kann die FIDESZ aber jeder­zeit die Ver­fas­sung im Allein­gang beschlie­ßen. Der Ent­wurf ist ein Rück­schritt in die fins­ters­ten Zei­ten Ungarns und wider­spricht jeder repu­bli­ka­nisch-demo­kra­ti­schen Tradition.

Der Ver­fas­sungs­text selbst beginnt mit Gott, die Prä­am­bel, die auch „Natio­na­les Glau­bens­be­kennt­nis“ genannt wird, bezieht sich auf König Ste­fan als Staats­grün­der („wir ehren … die Hei­li­ge Kro­ne“) und will in der recht­li­chen Tra­di­ti­on vor der kom­mu­nis­ti­schen Ver­fas­sung und Rechts­si­tua­ti­on, also am Hor­thy-Regime anknüp­fen. Der Ent­wurf bie­tet das, was sich Reak­tio­nä­re ger­ne wün­schen: ein Fami­li­en­wahl­recht zum Bei­spiel. Das wür­de bedeu­ten, dass Wahl­be­rech­tig­te mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern pro Kind eine Stim­me mehr zum Wäh­len hät­ten. Auf Öster­reich umge­legt: Horst Jakob Rosen­ranz könn­te viel­leicht sechs oder sie­ben Stim­men abge­ben, Bar­ba­ra Rosen­kranz det­to (eini­ge der jun­gen Rosen­krän­ze sind ja schon volljährig).

Pusz­t­ar­an­ger bie­tet eine ers­te Zusam­men­fas­sung des Ver­fas­sungs­tex­tes, der schon im April beschlos­sen wer­den soll.