Uwe Sailer, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs vom Dienst suspendierter Kriminalbeamter aus Linz, hatte in einem Interview mit der „Presse“ scharfe Kritik an den Ermittlungsmethoden und ‑ergebnissen in der Causa Alpen-Donau geübt. Diese Kritik gefiel den Kritisierten nicht.
Sie fügten der alten Disziplinaranzeige deshalb eine neue hinzu: „Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten“. Die „Presse“ berichtet heute darüber. Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, wollte zur neuen Anzeige auch nichts sagen, denn: „In Disziplinarverfahren gelten ganz besondere Verpflichtungen zur Einhaltung der Amtsverschwiegenheit.“
Vielleicht täuschen wir uns, aber ist das nicht gerade die Androhung eines weiteren Disziplinarverfahrens? Nach dem Motto: Freie Meinungsäußerung und Kritik an Ermittlungsmethoden lehnen wir ab, und wenn sie passiert, setzt’s ein Disziplinarverfahren. Wenn sich der Betroffene dann über das Disziplinarverfahren empört, dann setzt’s eben noch eines – wegen der ganz besonderen Verpflichtungen zur Amtsverschwiegenheit. Daraus lässt sich problemlos ein bürokratisches Perpetuum Mobile basteln.
Die „Presse“ hat zu diesen Methoden, mit Kritik umzugehen, einen treffenden Kommentar: „Fangt doch erst mal die Nazis“ (von Erich Kocina): diepresse.com