Sie fügten der alten Disziplinaranzeige deshalb eine neue hinzu: „Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten“. Die „Presse“ berichtet heute darüber. Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, wollte zur neuen Anzeige auch nichts sagen, denn: „In Disziplinarverfahren gelten ganz besondere Verpflichtungen zur Einhaltung der Amtsverschwiegenheit.“
Vielleicht täuschen wir uns, aber ist das nicht gerade die Androhung eines weiteren Disziplinarverfahrens? Nach dem Motto: Freie Meinungsäußerung und Kritik an Ermittlungsmethoden lehnen wir ab, und wenn sie passiert, setzt’s ein Disziplinarverfahren. Wenn sich der Betroffene dann über das Disziplinarverfahren empört, dann setzt’s eben noch eines – wegen der ganz besonderen Verpflichtungen zur Amtsverschwiegenheit. Daraus lässt sich problemlos ein bürokratisches Perpetuum Mobile basteln.
Die „Presse“ hat zu diesen Methoden, mit Kritik umzugehen, einen treffenden Kommentar: „Fangt doch erst mal die Nazis“ (von Erich Kocina): diepresse.com