BRD: Exekutive geht gegen Nazi-Radio vor

So geht das! In der BRD gin­gen Ermit­tler des Bun­deskrim­i­nalamtes gegen die Betreiber eines Nazi-Radios wegen des Ver­dachts der Volksver­het­zung und der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung vor und ver­hafteten bei der Aktion 21 Män­ner und Frauen. Der Serv­er des Inter­net-Radios befind­et sich in den USA. Das hin­derte die Exeku­tive in Deutsch­land nicht daran, gegen die ver­mut­lichen Betreiber vorzuge­hen. Von den BRD-Ermit­tlungs­be­hör­den war auch nicht zu hören, dass es lei­der nicht möglich sei, wirk­same Mass­nah­men zu set­zen. Die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen sind in Öster­re­ich sog­ar um einiges bess­er als in der BRD. Vor allem das Ver­bots­ge­setz würde eine klare Grund­lage und Recht­fer­ti­gung für Maß­nah­men der Exeku­tive bieten. Was offen­sichtlich bish­er nicht vorhan­den war, ist der Wille, gegen die Neon­azis von Alpen-Donau auch dann vorzuge­hen, wenn sich der Serv­er in den USA befindet.


Selb­st die Nazis vom Thi­azi-Forum wis­sen es: Ein Serv­er in den USA schützt nicht vor Strafverfolgung

bnr.de
reuters.com