FPÖ 2010 gegen Mindestsicherung

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Die im Juli beschlos­se­ne Min­dest­si­che­rung beträgt 744 Euro und die FPÖ ist dage­gen, weil sie ihr zu hoch ist. Der FPÖ Sozi­al­spre­cher Kickl beton­te bei der Beschluss­fas­sung im Juli, „die Min­dest­si­che­rung in der vor­lie­gen­den Form set­ze völ­lig fal­sche Anrei­ze. So sei der Unter­schied zwi­schen Min­dest­si­che­rung einer­seits und Erwerbs­ein­kom­men auf der ande­ren Sei­te viel zu gering“ (APA, 7.7.2010).

FPÖ 2005 für Mindestlohn

2005 hat die FPÖ so wie in den Fol­ge­jah­ren Initia­tiv­an­trä­ge der Grü­nen, die einen gesetz­li­chen Min­dest­lohn ver­lang­ten, unterstützt.

2007 bekräf­tig­te der dama­li­ge Arbeit­neh­mer­spre­cher der FPÖ Kickl die For­de­rung nach einem Min­dest­lohn: „Ein Min­dest­lohn von 1.200 Euro für alle Voll­erwerbs­tä­ti­gen sei in Wahr­heit eine längst über­fäl­li­ge Maß­nah­me für alle öster­rei­chi­schen Arbeitnehmer“(APA OTS, 19.9.2007). In der Aus­sendung fehlt zwar die Fest­le­gung auf einen gesetz­li­chen Min­dest­lohn bzw. auf einen Brut­to- oder Net­to­be­trag, aber die Frei­heit­li­chen unter­stütz­ten (so wie das BZÖ) wei­ter grü­ne Initia­ti­ven für einen gesetz­li­chen Mindestlohn.

FPÖ 2010 für Mindestlohn

Das änder­te sich auch zunächst nicht im Jahr 2010. Im März 2010 for­der­te der Spre­cher der Frei­heit­li­chen Arbeit­neh­mer Bern­hard Rösch sogar einen „fai­ren“ Min­dest­lohn in der Höhe von 1.600 Euro brut­to (ohne Fest­le­gung auf einen gesetz­li­chen Min­dest­lohn). Noch im Sep­tem­ber 2010 begrüß­te die FPÖ den Vor­stoß der Frau­en­mi­nis­te­rin Hei­nisch – Hosek zur Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 1.300 Euro brut­to (APA, 13.9.2010).

FPÖ im Oktober 2010: gegen Mindestlohn

Seit 21.10.2010 ist die­se Posi­ti­on Ver­gan­gen­heit. Die FPÖ lehn­te im Natio­nal­rat einen Antrag der Grü­nen auf Ein­füh­rung eines Min­dest­lohns (ohne gesetz­li­che Grund­la­ge) ab und stimm­te gemein­sam mit den Regie­rungs­par­tei­enauch dafür, einen Initia­tiv­an­trag der Grü­nen für einen gesetz­li­chen Min­dest­lohn in der Höhe von 1.300 Euro brut­to abzulehnen.

Noch ist nicht sicher, ob die FPÖ damit wie­der ein­mal ihre Hal­tung in sozi­al­po­li­ti­schen Fra­gen voll­stän­dig geän­dert hat. Das Abstim­mungs­ver­hal­ten könn­te auch auf eine der häu­fi­gen kurz­fris­ti­gen Ver­wir­run­gen im FPÖ-Klub zurück­zu­füh­ren sein: schließ­lich hat die FPÖ im Juli nach hef­ti­gen Brand­re­den gegen die Min­dest­si­che­rung auch dem Beschluss für die Min­dest­si­che­rung zuge­stimmt und sich danach dafür entschuldigt.

Fest­zu­hal­ten bleibt, dass die FPÖ, die sich in den letz­ten Jah­ren ger­ne als Anwalt des klei­nen Man­nes (und nicht der Frau) gese­hen hät­te, zuse­hends aus ihrer natio­na­len Sozi­al­po­li­tik her­aus­zu­schä­len beginnt und dort, wo sie über­haupt Posi­tio­nen for­mu­liert, unter­neh­mer­freund­li­che Vor­schlä­ge ent­wi­ckelt. Eine kla­re Fest­le­gung auf einen Min­dest­lohn wird bei der alten Kern­kli­en­tel der FPÖ, den soge­nann­ten “frei­en Beru­fen“, die unter den Funk­tio­nä­ren und Man­da­ta­ren stark durch die Bur­schen­schaf­ter ver­tre­ten wer­den, wohl als unfreund­li­cher Akt gegen die eige­nen Geld­ta­schen interpretiert.

Die FPÖ als „Anwalt des kleinen Mannes“

Die angeb­li­che Anwäl­tin des klei­nen Man­nes for­der­te im Juli 2009 , meh­re­re hun­dert­tau­send Arbeit­neh­me­rIn­nen mit nied­ri­gen Ein­kom­men durch eine Erhö­hung der Gering­fü­gig­keits­gren­ze aus der Sozi­al­ver­si­che­rung zu schmei­ßen und den Unter­neh­men auf die­se Wei­se die Bezah­lung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen zu erspa­ren. Den Vogel abge­schos­sen hat aber der Ring Frei­heit­li­cher Wirt­schafts­trei­ben­der, der Ende 2009 for­der­te, über ein „Not­ge­setz“ Sozi­al­part­ner und Arbeits­zeit­ge­setz auszuschalten.