Ungarn: Das Arbeitshaus der Regierung Orban

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Obdach­lo­se kön­nen in Ungarn kri­mi­na­li­siert wer­den , wenn sie sich auf bestimm­ten öffent­li­chen Plät­zen auf­hal­ten. Die Kri­mi­na­li­sie­rung der Obdach­lo­sen ist sogar in der Ver­fas­sung ver­an­kert. Wer gegen das Gesetz ver­stößt, wird bestraft: mit Geld­stra­fe, Gefäng­nis bzw. „gemein­nüt­zi­ger“ Arbeit. Damit kehrt die Regie­rung Orban zum „Arbeits­haus“ des 19. Jahr­hun­derts zurück. Wei­ter mit einem inter­es­san­ten Kom­men­tar auf „Pusz­t­ar­an­ger“.