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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

BZÖ: Krankheitsgeschichte gegen politische KontrahentInnen ?

Eine Par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge von BZÖ-Abge­ord­ne­ten beschäf­tigt sich mit einem Ver­tre­ter der „Pira­ten“. Offen­sicht­lich wol­len sie kei­ne Ant­wor­ten, son­dern „nur“ bloß­stel­len: den „Pira­ten“, aber auch das Sozialsystem.

20. Mai 2012

Nicht jedes men­schen­ver­ach­ten­de State­ment ist auto­ma­tisch rechts­extrem. Und den­noch ist es not­wen­dig, grund­sätz­lich men­schen­ver­ach­ten­de, ent­wer­ten­de und Men­schen und dis­kri­mi­nie­ren­de Posi­tio­nen auf­zu­grei­fen, zu hin­ter­fra­gen und als das zu benen­nen, was sie sind: men­schen­ver­ach­ten­de Posi­tio­nen, die Teil eines men­schen­ver­ach­ten­den Welt­bilds sind. Heißt: Das State­ment allein ist nicht rechts­extrem, aber die dahin­ter lie­gen­de Posi­ti­on ist Teil rechts­extre­mer Welt­bil­der und somit Anknüp­fungs­punkt für Rechts­extre­mis­tIn­nen und Neonazis.

Ein erschre­ckend gutes Bei­spiel eines sol­chen men­schen­ver­ach­ten­den Anknüp­fungs­punk­tes lie­fer­te am 16. Mai 2012 das BZÖ – immer­hin eine Par­tei, die sich bemüht, ihre FPÖ-Ver­gan­gen­heit und damit ihre Ver­bin­dung zu rechts­extre­men Per­so­nen und Inhal­ten zu über­win­den. Mit einer Anfra­ge wol­len die Abge­ord­ne­ten Kauf­mann-Bruck­ber­ger und Wid­mann vom Sozi­al­mi­nis­ter Details zur Krank­heits­ge­schich­te (Dia­gno­se sowie zum Krank­heits­ver­lauf) eines Ver­tre­ters der Pira­ten­par­tei wis­sen. Mit dem offen­kun­di­gen Ziel, die betref­fen­de Per­son und damit die Pira­ten­par­tei zu dis­kre­di­tie­ren, wer­den über­dies Details zum Sozi­al­leis­tungs­be­zug sowie zur Kon­trol­le der betref­fen­den Per­son durch das AMS angefordert.

Damit die­se Vor­ge­hens­wei­se zum gewünsch­ten Ziel führt, geben die Anfra­ge­stel­le­rIn­nen auch noch eine Dia­gno­se, eine psy­chi­sche Erkran­kung, an und gelan­gen dar­über zur Fra­ge, „wie es zu erklä­ren“ sei, dass der betref­fen­de Ver­tre­ter der Pira­ten­par­tei „bis dato offen­bar nicht imstan­de war, ein­fachs­te Arbei­ten zu voll­brin­gen, um sei­nen Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten, nun aber den durch­aus anspruchs­vol­len Beruf eines Poli­ti­kers aus­üben kann?“

So unglaub­lich anspruchs­voll muss der Job eines Poli­ti­kers jedoch nicht sein, wenn es den bei­den BZÖ-Poli­ti­ke­rIn­nen gelingt, in völ­li­ger Unkennt­nis der Rechts­la­ge eine Anfra­ge an den Sozi­al­mi­nis­ter zu stel­len, die der nicht beant­wor­ten darf – Gesund­heits­da­ten gel­ten als so genann­te „sen­si­ble Daten“ und kön­nen grund­sätz­lich nicht ohne spe­zi­el­le Ermäch­ti­gung wei­ter­ge­ge­ben werden.

Die pri­va­ten Lebens­ver­hält­nis­se, eine Krank­heits­ge­schich­te, die beruf­li­che Lauf­bahn oder eben der Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen, gehen nur die betref­fen­de Per­son, sei­nen Arzt oder sei­ne Ärz­tin und die kon­trol­lie­ren­den Behör­den etwas an. Das BZÖ hat die Mög­lich­keit, Sach­ver­hal­te zur Anzei­ge zu brin­gen, wenn kon­kre­te Hin­wei­se auf eine Rechts­ver­let­zung vorliegen.

Mit der Abfra­ge von Details aus der Krank­heits­ge­schich­te eines poli­ti­schen Geg­ners hat das BZÖ klar gemacht, wo es steht: Auf der Sei­te jener, die Grund­rech­te und Daten­schutz miss­ach­ten, wenn es um die Ent­wer­tung und Des­avou­ie­rung poli­ti­scher Kon­tra­hen­tIn­nen geht.

Aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den fin­den sich in die­sem Bei­trag kei­ne Links zur ein­ge­brach­ten Anfra­ge des BZÖ.

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