Ein Steirer wollte bei der Polizei in Graz eine Anzeige einbringen, weil er ein Auto, auf dessen Heckscheibe eine Schwarze Sonne und der Schriftzug „Stahlgewitter“ prangte, gesehen und inklusive Kennzeichen fotografiert hatte. Die Polizei soll die Anzeige mit der tatsachenwidrigen Behauptung, die Zurschaustellung einer „Schwarzen Sonne“ sei nicht strafbar, nicht entgegengenommen haben.
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