Ein 20-jähriger Bundesheersoldat, der im Heer eine höhere Karriere angestrebt hatte, wurde in Klagenfurt nach dem Verbotsgesetz zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Ein Verfassungsschützer deutete vor Gericht an, dass der Bursche (der nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist) über WhatsApp-Gruppen Kontakte zu mehrfach vorbestraften Rechtsterroristen unterhielte.
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