In Klagenfurt stand ein Bundesheerunteroffizier wegen des Verdachts der Wiederbetätigung vor Gericht. Neben dem mehrfachen Zeigen des Hitlergrußes ging es vor allem um Nazi-Devotionalien wie Uniformeren, Fahnen und Abzeichen sowie um eine nachgemachte Ehrenurkunde für ihn als selbsternannten „SS-Obersturmbannführer”.
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