Wiederbetätigungsprozess wegen Wunschkennzeichen
Weil er von 2009 bis 2013 eine “88” in seinem KFZ-Kennzeichen trug, musste sich am Dienstag ein 44-jähriger Deutscher vor dem Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Seine Ex-Frau habe ihm das Wunschkennzeichen fürs Auto geschenkt, versuchte er sich rauszureden. Er sei zwar, vor seinem Umzug nach Salzburg, in Deutschland in Neonazi-Kreisen gewesen, das sei nun aber vorbei. Bei einer Hausdurchsuchung wurden szenetypische Bekleidung und NS-Devotionalien gefunden. Darüberhinaus, konnten auf dem sichergestellten Handy Nachrichten ausgelesen werden, welche den Verdacht über die Gesinnung des Angeklagten erhärten. So habe er zum Beispiel Fotos mit Hitler-Montagen verschickt, sowie die Nachricht: “Türken sind wie Hakenkreuz-Fahnen – Sie können nicht hoch genug hängen.” Der Prozess wurde auf 16. November vertagt, weil das Gericht noch einen Zeugen hören möchte. Weiter…