Security-Mitarbeiter (Teil 2): Wiederbetätigung, Körperverletzung und Nötigung möglich?
Im Juni 2011 musste sich der Bregenzer S.H. (damals 20) vor dem Landesgericht Feldkirch zum ersten Mal wegen Wiederbetätigung und schwerer Nötigung verantworten und wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt. Im Juli 2018 stand er neuerlich vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung. Wieder eine Verurteilung, die vom Berufungsgericht in Innsbruck von 18 Monaten unbedingt auf 15 reduziert wurde. Das Besondere: S.H. ist nach eigenen Angaben Security-Mitarbeiter.