Ustascha-Treffen in Bleiburg/Pliberk — Grüne zeigen Hitlergrüße an

Schon im Mai war ver­schie­de­nen Medi­en zu ent­neh­men, dass die Poli­zei vor Ort Pro­ble­me hat­te, die wäh­rend der Fei­er getä­tig­ten Hit­ler­grü­ße als Hit­ler­grü­ße zu erken­nen. Wir haben dar­auf in eini­gen Arti­kel hingewiesen.

14. Jul 2017

Reichsheinis: Wer lügt?

Im Vor­feld der par­la­men­ta­ri­schen Beschluss­fas­sung über den neu­en Straf­tat­be­stand „Staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“, der Ende Juni von den Regie­rungs­par­tei­en beschlos­sen wur­de, ver­such­ten Ver­fas­sungs­schutz und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die Gefähr­lich­keit der diver­sen reichs­ideo­lo­gi­schen Grup­pen durch eine angeb­li­che Sta­tis­tik zu unter­mau­ern, von der der Innen­mi­nis­ter kurz zuvor noch behaup­tet hat­te, dass es sie gar nicht gibt.

9. Jul 2017

Krems/ Gars: Zusatzstrafe für Reichsheini

Weil er nicht nur den Bür­ger­meis­ter und Gemein­de­be­diens­te­te von Gars/Kamp, son­dern auch Bediens­te­te des Bezirks­ge­richts Horn zu erpres­sen ver­sucht hat, muss­te sich der Reichs­hei­ni Mar­tin B. (46) Ende Juni neu­er­lich vor Gericht ver­ant­wor­ten. Am 30. Jän­ner war er schon vom Lan­des­ge­richt Krems zu 18 Mona­ten, davon 6 Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Auch im zwei­ten Durch­gang fiel der Ange­klag­te durch kurio­se Ein­la­gen auf.

Stopline: Sehr dünner Jahresbericht

Vor weni­gen Tagen hat Stopli­ne sei­nen Jah­res­be­richt für das Jahr 2016 prä­sen­tiert. Aus die­sem Anlass haben wir unse­re Bespre­chun­gen der frü­he­ren Jah­res­be­rich­te von Stopp­li­ne abge­ru­fen und fest­ge­stellt, dass uns das Jahr 2015 durch die Lap­pen gegan­gen ist. Kein Bericht über den Jah­res­be­richt 2015. Hop­pa­la! Bei der Ursa­chen­for­schung haben wir fest­ge­stellt, dass der Bericht immer dün­ner wur­de. Man konn­te ihn übersehen.

8. Jul 2017

„Ich bereue es nicht und ich werde auch im Strafhaus weitermachen!”

Mit einer sol­chen Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie war es wohl beson­ders schwie­rig, dem pen­sio­nier­ten Zahn­arzt Josef K. irgend­wel­che mil­dern­den Umstän­de anzu­rech­nen. Und das bekam der Ange­klag­te bei der Urteils­ver­kün­dung am Mon­tag, den 03.07.2017 am Lan­des­ge­richt Linz auch zu spü­ren. Dabei ist er mit zwei Jah­ren Haft­stra­fe (nicht rechts­kräf­tig) fast noch gut davon­ge­kom­men. Immer­hin wur­de ihm die Leug­nung des Holo­causts (§3h Ver­botsG) und natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung (§3g Ver­botsG) vor­ge­wor­fen, Delik­te, für die ein Straf­rah­men bis zu 10 Jah­re Haft mög­lich ist.

6. Jul 2017