Verbotsgesetz nicht im digitalen Zeitalter angekommen
„20–4‑1889. Heute noch lieben Dich Millionen. Immer noch rufen sie nach Dir. Heute noch tragen wir die Zeichen. Singen wir die Lieder, egal, was passiert.“ (zit. nach Die Presse, 8.2., S. 7) Das postete ein Österreicher auf Facebook als Textmontage auf dem Gedenkstein vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau. Dafür wurde er vor dem Landesgericht Ried verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob nun diese Entscheidung auf (13 Os 130/18v). Der Grund: Der Mann habe sich im Ausland (konkret in Deutschland) befunden, also sei die Tat nicht in Österreich zu ahnden.