Reichsheinis: Wer lügt?

Im Vor­feld der par­la­men­ta­ri­schen Beschluss­fas­sung über den neu­en Straf­tat­be­stand „Staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“, der Ende Juni von den Regie­rungs­par­tei­en beschlos­sen wur­de, ver­such­ten Ver­fas­sungs­schutz und Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die Gefähr­lich­keit der diver­sen reichs­ideo­lo­gi­schen Grup­pen durch eine angeb­li­che Sta­tis­tik zu unter­mau­ern, von der der Innen­mi­nis­ter kurz zuvor noch behaup­tet hat­te, dass es sie gar nicht gibt.

9. Jul 2017

Krems/ Gars: Zusatzstrafe für Reichsheini

Weil er nicht nur den Bür­ger­meis­ter und Gemein­de­be­diens­te­te von Gars/Kamp, son­dern auch Bediens­te­te des Bezirks­ge­richts Horn zu erpres­sen ver­sucht hat, muss­te sich der Reichs­hei­ni Mar­tin B. (46) Ende Juni neu­er­lich vor Gericht ver­ant­wor­ten. Am 30. Jän­ner war er schon vom Lan­des­ge­richt Krems zu 18 Mona­ten, davon 6 Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Auch im zwei­ten Durch­gang fiel der Ange­klag­te durch kurio­se Ein­la­gen auf.

Verfassungsschutzbericht 2016: Sobotkas Schönfärberei (I)

Der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt des Innen­mi­nis­te­ri­ums für das Jahr 2016 wur­de am 14.6. vor­ge­stellt und auch online ver­öf­fent­licht. Auf rund vier von ins­ge­samt 90 Sei­ten (inkl. eini­ger Leer­sei­ten) kuschelt sich das Kapi­tel Rechts­extre­mis­mus zusam­men. Dazu kom­men noch die Fach­bei­trä­ge über „Neu­rech­te Phä­no­me­ne“ und über „Staats­feind­li­che Ver­bin­dun­gen: Staats­ver­wei­ge­rer“. Aber die sind für den Ver­fas­sungs­schutz anschei­nend ein Phä­no­men sui gene­ris.

15. Jun 2017

Der misslungene Paragraph gegen „staatsfeindliche Bewegungen“

Im Juni soll ein neu­er straf­recht­li­cher Rund­um­schlag gegen Staats­kri­tik beschlos­sen wer­den. Die bestehen­den Geset­ze gegen Rechts­extre­mis­mus hin­ge­gen wer­den nicht nach­ge­schärft. Ein Kom­men­tar von Ange­li­ka Ade­nsa­mer* zum Gesetz gegen „staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“.

18. Mai 2017

Reichsheinis (I): Prozess in Klagenfurt geplatzt

Am Mitt­woch, 10.5., hät­te sich die Lavant­ta­le­rin (53) vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen des Ver­dachts der Nöti­gung und des Wider­stands gegen die Staats­ge­walt ver­ant­wor­ten sol­len, aber die Frau erschien nicht zur ange­ge­be­nen Uhr­zeit im Gerichts­saal. Das kennt man ja schon von ähn­li­chen Pro­zes­sen in Krems und Feld­kirch. Das Gericht lässt sich nicht irri­tie­ren und will zunächst ein­mal prü­fen, ob die Ladung zuge­stellt wer­den konnte.

15. Mai 2017