Krems-Gars/NÖ: Zusatzstrafe für Reichsbürger

Weil er nicht nur den Bür­ger­meis­ter und Gemein­de­be­diens­te­te von Gars am Kamp, son­dern auch Bediens­te­te des Bezirks­ge­richts Horn zu erpres­sen ver­sucht hat, muss­te sich der Reichs­bür­ger Mar­tin B. (46) Ende Juni neu­er­lich vor Gericht ver­ant­wor­ten. Am 30. Jän­ner war er schon vom Lan­des­ge­richt Krems zu 18 Mona­ten, davon 6 Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Auch im zwei­ten Durch­gang fiel der Ange­klag­te durch kurio­se Ein­la­gen auf.

9. Juli 2017

Der misslungene Paragraph gegen „staatsfeindliche Bewegungen“

Im Juni soll ein neu­er straf­recht­li­cher Rund­um­schlag gegen Staats­kri­tik beschlos­sen wer­den. Die bestehen­den Geset­ze gegen Rechts­extre­mis­mus hin­ge­gen wer­den nicht nach­ge­schärft. Ein Kom­men­tar von Ange­li­ka Ade­nsa­mer* zum Gesetz gegen „staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“.

18. Mai 2017

Reichsheinis (I): Prozess in Klagenfurt geplatzt

Am Mitt­woch, 10.5., hät­te sich die Lavant­ta­le­rin (53) vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen des Ver­dachts der Nöti­gung und des Wider­stands gegen die Staats­ge­walt ver­ant­wor­ten sol­len, aber die Frau erschien nicht zur ange­ge­be­nen Uhr­zeit im Gerichts­saal. Das kennt man ja schon von ähn­li­chen Pro­zes­sen in Krems und Feld­kirch. Das Gericht lässt sich nicht irri­tie­ren und will zunächst ein­mal prü­fen, ob die Ladung zuge­stellt wer­den konnte.

15. Mai 2017

St. Pölten: 9 Monate unbedingt für Reichsbürger

Wäh­rend die Bun­des­re­gie­rung eine Straf­rechts­no­vel­le zur Beschluss­fas­sung in das Par­la­ment schickt, damit die Jus­tiz in Zukunft wirk­sam gegen staats­feind­li­che Ideo­lo­gIn­nen aller Schat­tie­run­gen vor­ge­hen kann, geht die Jus­tiz gera­de wirk­sam gegen Reichs­hei­nis vor. Vom Lan­des­ge­richt in St. Pöl­ten wur­de Ende April ein Staats­ver­wei­ge­rer aus Her­zo­gen­burg wegen ver­such­ten Wider­stands gegen die Staats­ge­walt, gefähr­li­cher Dro­hung und Sach­be­schä­di­gung schul­dig gesprochen.

4. Mai 2017

Feldkirch: Reichsheini im dritten Anlauf verurteilt

Zum ers­ten Ver­hand­lungs­ter­min war er gar nicht erschei­nen, beim zwei­ten ran­da­lier­ten sei­ne Fans von OPPT so, dass die Ver­hand­lung gar nicht begon­nen wer­den konn­te, beim drit­ten Ter­min am 27. April klapp­te es. Dies­mal kon­trol­lier­te Poli­zei die Besu­che­rIn­nen, der Ange­klag­te (42) wur­de aus der U‑Haft vor­ge­führt, im Ver­hand­lungs­saal blieb es ruhig und so konn­te auch die Ankla­ge wegen schwe­ren Betrugs abge­han­delt werden.