Die Urteile im NS-Wiederbetätigungsprozess gegen die mutmaßlichen Betreiber von Alpen-Donau sind da: 9 Jahre unbedingt für Gottfried Küssel, 7 Jahre unbedingt für Felix Budin und 4 ½ Jahre für Christian Anderle (die Urteilssprüche sind nicht rechtskräftig). Trotz eines aufwendigen und teilweise langatmigen Prozesses bleiben einstweilen etliche Fragen ungeklärt. Weiter…
Schlagwort: Franz Radl
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