Im Wiederbetätigungsprozess, der die neonazistischen Aktionen von vier Jugendlichen anlässlich der KZ-Befreiungsfeiern im Jahr 2009 zum Gegenstand hatte, hat nun die Staatsanwaltschaft gegen alle drei bedingten Strafen berufen. Zwei der Angeklagten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Der Erst-Angeklagte hat kein Rechtsmittel gegen seine Strafe (sechs Monate bedingt auf drei Jahre Probezeit) ergriffen. Somit wird nur der Freispruch bei dem jüngsten Angeklagten rechtskräftig.
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Ebensee-Prozess
Hauptangeklagter im Ebensee-Prozess bekennt sich schuldig Weiter…
Prozess nach Neonazi-Störaktion in Ebensee
Am 24. September müssen sich vier Angeklagte wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Wels verantworten. Im Mai 2009 griffen die vier Jugendlichen Besucher des ehemaligen KZ Ebensee, darunter Überlebende, mit Softguns an und brüllten dabei „Heil Hitler“, „Sieg Heil“ und andere Naziparolen.
Den Jugendlichen droht eine Strafe von bis zu sechs Monaten.
Ebensee (OÖ): Urteile gegen „Kampfverband Oberdonau“
Mit milden Schuldsprüchen endete der Prozess im Landesgericht Wels gegen vier wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte aus dem Raum Ebensee, denen unter anderem vorgeworfen wurde, einen „Kampfverband Oberdonau“ gegründet zu haben. Weiter…
Ebensee: Hitlergruß und Schüsse im KZ
Eine Neonazi-Provokation, bei der es sogar zu einem tätlichen Angriff kam: Vier junge Männer mit Sturmhauben, Soft Guns und Plastikgewehren, die am vergangenen Samstag die Gedenkfeier im ehemaligen Konzentrationslager Ebensee durch Hitlergruß und Sieg-Heil-Rufe gestört haben, sollen eine französische Besuchergruppe mit Gummigeschoßen beschossen haben. (Die Presse, 12.5.09). Die Jugendlichen (mittlerweile fünf) haben auch eine italienische Besuchergruppe attackiert. Unklar ist, ob dabei auch Steine geworfen wurden. (Krone, 14.5.09)