Der Angeklagte und sein Bekannter, ein Mann mit Behinderungen, waren sich in ihrem Gespräch einig, dass sie in einem NS-Regime wohl beide nicht lange überleben würden. Das hinderte den Angeklagten aber nicht, dem anderen zu erklären, dass er „auf Hitler stolz sei und es in der heutigen Zeit wieder einen solchen brauchen würde“ (Tiroler Tageszeitung).
Der Bekannte, der die Anzeige ins Rollen gebracht hatte und im Prozess als Belastungszeuge auftreten sollte, nahm vor dem Geschworenengericht seine Aussagen teilweise wieder zurück, und der Angeklagte selbst versuchte als Beleg für seine unproblematische Gesinnung anzuführen, dass seine Lebensgefährtin eine Ausländerin mit jüdischen Wurzeln sei.
Bei einer Hausdurchsuchung waren zwar NS-Devotionalien wie „eine NS-Gürtelschnalle, eine Flasche mit Hitleretikett, aber auch etliche Patronen für Maschinengewehre, Pistolen und Langwaffen sowie Messer, vier Brandsprenggranaten und eine Panzergranate“ (TT) gefunden worden, aber die Geschworenen entschieden auf Freispruch.
Die Waffenfunde werden vor dem Bezirksgericht als Verstoß gegen das Waffengesetz verhandelt. Der Angeklagte erklärte dazu vor Gericht: „Für mich sind diese Gegenstände einfach nur schön!“ (TT)