Die Alpen-Donau-Neonazis (Teil 1): Die Schneckenpost vom Verfassungsschutz
Am Umgang mit den Meldungen bei der Meldestelle NS-Wiederbetätigung lässt sich gut erkennen, wie die zuständigen Behörden mit Wiederbetätigung, aber auch mit den Meldenden umgehen. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass das Innenministerium in Zukunft Namen von Meldenden nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch an die Staatsanwaltschaft weitergeben will.