Wiederbetätigungsprozesse im VerborgenenLesezeit: 3 Minuten

Laut Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um wur­de 2021 gegen 3.568 Per­so­nen nach dem Ver­bots­ge­setz ermit­telt, es gab 2.072 Anfäl­le, 217 Ver­ur­tei­lun­gen und 123 Ein­stel­lun­gen mit Auf­la­gen (z.B. Diver­sio­nen). All die­se Dimen­sio­nen sind nur Zah­len­ma­te­ri­al, in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung schlägt deren Bedeu­tung nicht auf. Das hat auch damit zu tun, dass sehr vie­le Pro­zes­se qua­si im Ver­bor­ge­nen statt­fin­den. „Der Justiz […]

21. Jun 2022

Der Jus­tiz ist es ein gro­ßes Anlie­gen, dem Infor­ma­ti­ons­an­spruch der Bürger*innen sowie der Medi­en im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen gerecht zu wer­den. Durch akti­ve Öffent­lich­keits­ar­beit soll das Ver­ständ­nis der Öffent­lich­keit für die Rechts­pfle­ge und das Ver­trau­en der Bevöl­ke­rung in die Jus­tiz und in ihre Ein­rich­tun­gen gestärkt wer­den“, ist auf dem Inter­net­por­tal aller öster­rei­chi­schen Gerich­te zu lesen. Klingt schön, in der Pra­xis kann die Sache aber deut­lich anders aussehen.

Das beginnt bereits damit, dass Ver­hand­lungs­ka­len­der (auch „Ver­hand­lungs­spie­gel“) von man­chen Gerich­ten ver­öf­fent­lich wer­den, von man­chen jedoch nicht. Dazu kommt, dass eini­ge der online gestell­ten Über­sich­ten je nach Gericht infor­ma­tiv oder auch sehr dürr ausfallen.

Text bei allen Gerichten zur Öffentlichkeitsarbeit
Text bei allen Gerich­ten zur Öffentlichkeitsarbeit

Die Lan­des­ge­rich­te der zwei größ­ten öster­rei­chi­schen Städ­te, Wien und Graz, gehö­ren zu jenen, die kei­ne Über­sicht über bevor­ste­hen­de Ver­hand­lun­gen online stel­len. Nur eine aus­ge­wähl­te klei­ne Schar von Journalist*innen erhält den Ver­hand­lungs­ka­len­der die­ser Gerich­te. Die Fol­ge: Über Pro­zes­se (nicht nur) nach dem Ver­bots­ge­setz wird ent­spre­chend sel­ten und wenn, dann meist nur kur­so­risch berich­tet. Die Öffent­lich­keit erfährt also fast nichts über die dort abge­wi­ckel­ten Ver­fah­ren und noch weni­ger über Hin­ter­grün­de und etwa­ige Quer­ver­bin­dun­gen in der Sze­ne, weil die in Pro­zes­sen kaum oder gar nicht the­ma­ti­siert wer­den und Medienvertreter*innen in der Regel nicht auf das Fach­ge­biet Rechtsextremismus/Neonazismus spe­zia­li­siert sind – also Ein­ord­nun­gen oft nicht tref­fen können.

Ein dabei exem­pla­risch her­aus­ste­chen­der Fall ist jener des Gra­zer Poli­zis­ten, der im Juli und im Sep­tem­ber 2020 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung im Lan­des­ge­richt Graz ver­han­delt wur­de. In Medi­en war dar­über nur kur­so­risch zu lesen. Wäre die anti­fa­schis­ti­schen Initia­ti­ven prozess.report und Doku Ser­vice Stei­er­mark nicht beim Pro­zess gewe­sen, hät­te die Öffent­lich­keit nie über die doch sehr bemer­kens­wer­ten Hin­ter­grün­de erfah­ren. Durch das vom Doku Ser­vice ver­fass­te Pro­to­koll konn­te „Stoppt die Rech­ten” einen Bericht anfer­ti­gen, der dann auch grö­ße­res Auf­se­hen erregt und zur Fra­ge geführt hat­te, wie es denn mit rechts­extre­men Strö­mun­gen im öster­rei­chi­schen Poli­zei­dienst aussieht.

Aber nicht nur die Lan­des­ge­rich­te von Wien und Graz ver­öf­fent­li­chen kei­ne Ver­hand­lungs­ka­len­der, auch jene von Leo­ben, Krems, Kor­neu­burg und St. Pöl­ten geben sich schweig­sam. Vom gro­ßen „Anlie­gen, dem Infor­ma­ti­ons­an­spruch der Bürger*innen sowie der Medi­en im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen gerecht zu wer­den“, kann hier also nicht die Rede sein.

Man­che Lan­des­ge­rich­te ver­fas­sen zu den Pro­zes­sen eine Kurz­be­schrei­bung der Ankla­ge­punk­te, ande­re nen­nen gera­de ein­mal die Ankla­ge­pa­ra­gra­fen bzw. ‑punk­te. Der Infor­ma­ti­ons­wert beschränkt sich also dar­auf, dass es an Tag X, Uhr­zeit Y einen Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz gibt.

aus dem Verhandlungskalender des Landesgerichts Eisenstadt: Geschworenenprozess am 31.3.22 wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, Verhetzung, Suchtgifthandel, Waffengesetz
aus dem Ver­hand­lungs­ka­len­der des Lan­des­ge­richts Eisen­stadt: Geschwo­re­nen­pro­zess am 31.3.22 wegen Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz, Ver­het­zung, Sucht­gift­han­del, Waffengesetz
Landesgericht Linz mit Angabe von Anklageparagrafen, Ort und Tatzeitraum
Lan­des­ge­richt Linz mit Anga­be von Ankla­ge­pa­ra­gra­fen, Ort und Tatzeitraum
Landesgericht Innsbruck mit zwei Prozessen nach dem Verbotsgesetz
Lan­des­ge­richt Inns­bruck mit zwei Pro­zes­sen nach dem Verbotsgesetz
Dürre Informationen vom Landesgericht Salzburg: nur Anklageparagrafen
Dür­re Infor­ma­tio­nen vom Lan­des­ge­richt Salz­burg: nur Anklageparagrafen

Aber selbst dann, wenn bei den Gerich­ten kon­kret zu Pro­zes­sen bzw. nach deren Aus­gän­gen um Infor­ma­ti­on gebe­ten wird, gibt’s nicht immer Aus­künf­te. Der Stan­dard-Jour­na­list Mar­kus Sulz­bach­er erzählt in einem Gespräch mit „Stoppt die Rech­ten“ über sei­ne ernüch­tern­den Erfah­run­gen: „Es ist immer eine Art Glücks­spiel, ob man eine Ant­wort bekommt oder nicht. Selbst, wenn mehr­fach nach­ge­fragt wird.“ Infor­ma­ti­ons­flüs­se als Glücks­spiel soll­te sich jedoch gera­de die Jus­tiz nicht leis­ten, weder in Wie­der­be­tä­ti­gungs- noch in ande­ren Ver­fah­ren, denn das ist alles ande­re als vertrauensbildend!

➡️ Ver­hand­lungs­ka­len­der der öster­rei­chi­schen Landesgerichte

LG Eisen­stadt
LG Feld­kirch
LG Inns­bruck
LG Kla­gen­furt
LG Linz
LG Ried/Innkreis
LG Salz­burg
LG Steyr
LG Wels

 

Verwandte Beiträge