
Wiederbetätigung ohne Hintergedanken, ich weiß nicht, als Kurzschlussreaktion – das sind Erklärungsversuche aus mehreren Prozessen nach dem Verbotsgesetz. Einer endete mit Freispruch, weil das Delikt vielleicht nicht in Österreich begangen worden ist. Einen Freispruch gab’s wegen des Verdachts auf Verhetzung, die aber nicht so gemeint war. Dafür fassten Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ in einer Neuauflage des Prozesses wie schon beim ersten Mal teilweise überaus hohe Strafen aus. Weiter…