
Manchmal kommen wir aus dem Wundern nicht mehr raus. Diesmal haben wir gleich zwei Anlässe: eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich bezüglich eines Logos mit einem „ss“, das auch als SS-Rune interpretiert werden könnte, und jene der Grazer Staatsanwaltschaft zu einem hetzerischen RFJ-Sujet. Das eine Mal Geheimhaltung über den Ausgang des Verfahrens, das andere Mal die Einstellung des Verfahrens. Dazu wurden mit blauen Erinnerungslücken konfrontiert – auch schon ein Klassiker! Weiter…